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	Kommentare zu: Früh informieren lohnt sich: Die Risikolebensversicherung	</title>
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	<description>Wegweiser auf der Karriereleiter</description>
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		Von: Gerd		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gerd]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Mar 2014 23:16:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Geschäftspartner und auch unverheiratete Paare sollten keine verbundene Risikolebensversicherung wählen. Erfolgt nämlich die Auszahlung im Versicherungsfall auf Grund eines Bezugsrechts, unterliegt diese der Erbschaftssteuer und für die o.g. Personen sind die Freibeträge gering. Deshalb sollten sowohl unverheiratete Paare als auch Geschäftspartner zur gegenseitigen Absicherung besser zwei einzelne Versicherungen wählen und sich dabei &quot;über kreuz&quot; versichern.
Ein Beispiel:
Maxi schließt eine Risiko-LV auf das Leben von Max ab und umgekehrt. Verstirbt dann Max während der Versicherungsdauer, erhält Maxi die Versicherungsleistung nicht auf Grund des Bezugsrechts, sondern in ihrer Funktion als Versicherungsnehmer. In diesem Fall bleibt die Auszahlung erbschaftssteuerfrei!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Geschäftspartner und auch unverheiratete Paare sollten keine verbundene Risikolebensversicherung wählen. Erfolgt nämlich die Auszahlung im Versicherungsfall auf Grund eines Bezugsrechts, unterliegt diese der Erbschaftssteuer und für die o.g. Personen sind die Freibeträge gering. Deshalb sollten sowohl unverheiratete Paare als auch Geschäftspartner zur gegenseitigen Absicherung besser zwei einzelne Versicherungen wählen und sich dabei &#8222;über kreuz&#8220; versichern.<br />
Ein Beispiel:<br />
Maxi schließt eine Risiko-LV auf das Leben von Max ab und umgekehrt. Verstirbt dann Max während der Versicherungsdauer, erhält Maxi die Versicherungsleistung nicht auf Grund des Bezugsrechts, sondern in ihrer Funktion als Versicherungsnehmer. In diesem Fall bleibt die Auszahlung erbschaftssteuerfrei!</p>
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