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	<title>Urlaub</title>
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	<description>Wegweiser auf der Karriereleiter</description>
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	<title>Urlaub</title>
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		<title>Arbeitsrecht: Kann ich Urlaubstage kaufen und verkaufen?</title>
		<link>https://www.karriere-aktuell.de/arbeitsrecht-kann-ich-urlaubstage-kaufen-und-verkaufen-20230206.html</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Feb 2023 07:31:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Karriere]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Überhaupt ist „Flexibilität“ das Buzzword der Stunde. Warum nicht auch die Zahl der Urlaubstage individuell und flexibel gestalten?</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Mit dem Obstkorb im Büro locken Unternehmen schon lange keine Mitarbeitenden mehr. Was sich die meisten Beschäftigten wirklich wünschen, ist die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit flexibel gestalten zu können. Überhaupt ist „Flexibilität“ das Buzzword der Stunde. Warum nicht auch die Zahl der Urlaubstage individuell und flexibel gestalten? Die Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp erklärt, was möglich ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Die allermeisten Menschen wünschen sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Privat- und Arbeitsleben, die sogenannte Work-Life-Balance. Je nach Lebenssituation sind dafür manchmal mehr und manchmal weniger Urlaubstage nötig. Die gute Nachricht: Das <a href="https://www.karriere-aktuell.de/helau-alaaf-und-arbeitsrecht-narrenfreiheit-in-der-karnevalszeit-20230118.html" target="_blank" rel="noopener">Arbeitsrecht</a> erlaubt flexible Regelungen, die sogar den Kauf oder Verkauf von Urlaubstagen ermöglichen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">So funktionieren der Kauf und Verkauf von Urlaubstagen</h2>
<p style="text-align: justify;">Um Urlaubstage zu verkaufen, müssen Mitarbeitende schriftlich auf die gewünschte Anzahl von vertraglich zugesicherten Urlaubstagen verzichten. Im Gegenzug erhalten sie dafür eine Erhöhung der jährlichen Vergütung. Andersherum können zusätzliche Urlaubstage gegen eine Reduzierung der jährlichen Vergütung auch „gekauft“ werden. Auch hierfür ist eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum geltenden Arbeitsvertrag nötig. Einer solchen Vereinbarung muss der Arbeitgebende jedoch zustimmen, da es keinen gesetzlichen Anspruch auf den Kauf und Verkauf von Urlaubstagen gibt.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Gesetzlicher Anspruch und Zusatzurlaub</h2>
<p style="text-align: justify;">Aber Achtung: „Der Verkauf von Urlaubstagen darf nicht dazu führen, dass der gesetzliche Mindesturlaub unterschritten wird“, erklärt Nils Wigger, Fachanwalt für Arbeitsrecht der Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp. „Deshalb sollte in jedem Arbeitsvertrag eine klare Trennung zwischen dem gesetzlichen Urlaubsanspruch und dem vertraglich vereinbarten Zusatzurlaub zu erkennen sein.“</p>
<h2 style="text-align: justify;">Veto-Recht für Unternehmen?</h2>
<p style="text-align: justify;">Nils Wigger empfiehlt Unternehmen, die Anzahl der ge- oder verkauften Urlaubstage zu begrenzen. Mehr noch: „Zur Vorbeugung von <a href="https://www.karriere-aktuell.de/spass-ein-fremdwort-in-der-it-branche-20220831.html" target="_blank" rel="noopener">Personalmangel</a>, kann es sinnvoll sein, wenn sich die Unternehmen ein Veto-Recht vorbehalten“, erklärt er. „So oder so sollten sich Arbeitgeber:innen bei der Gestaltung der Zusatzvereinbarung rechtlich beraten lassen.“</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB / CCAW PR und Text</em></p>
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		<title>Workation optimal vorbereiten &#8211; Fünf Tipps zu den rechtlichen Grundlagen</title>
		<link>https://www.karriere-aktuell.de/workation-optimal-vorbereiten-fuenf-tipps-zu-den-rechtlichen-grundlagen-20220726.html</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jul 2022 11:46:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Karriere]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>
		<category><![CDATA[Work and Travel]]></category>
		<category><![CDATA[Workation]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Direkt vom Laptop zum Strand oder nach dem Online-Meeting in die Taverne – Workation ist zum Trend geworden. Arbeiten, wo andere Urlaub machen, ist laut YouGov der Wunsch von 13 Prozent aller deutschen Arbeitnehmenden, nachdem sich Remote Work vielerorts als Alternative zu klassischen ortsgebundenen Arbeitskonzepten bewährt hat. Allerdings sind sich viele Arbeitnehmende und -gebende nicht über die Rahmenbedingungen im Klaren, weshalb die Umsetzung der Workation oftmals scheitert. SD Worx zeigt auf, was zu beachten ist und wo Fallstricke lauern.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Direkt vom Laptop zum Strand oder nach dem Online-Meeting in die Taverne – Workation ist zum Trend geworden. Arbeiten, wo andere Urlaub machen, ist laut YouGov der Wunsch von 13 Prozent aller deutschen Arbeitnehmenden, nachdem sich Remote Work vielerorts als Alternative zu klassischen ortsgebundenen Arbeitskonzepten bewährt hat. Allerdings sind sich viele Arbeitnehmende und -gebende nicht über die Rahmenbedingungen im Klaren, weshalb die Umsetzung der Workation oftmals scheitert. SD Worx zeigt auf, was zu beachten ist und wo Fallstricke lauern.</p>
<p style="text-align: justify;">Workation steht für die Verbindung von Arbeit und Urlaub, englisch: Work und Vacation. Dahinter steht die Idee eines Urlaubs vom Arbeitsplatz, nicht jedoch von der Arbeit selbst. Ob als einzelner Arbeitnehmer oder als organisiertes Team – die Idee, nach Feierabend den Urlaubsort genießen zu können, erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Doch oft stoßen Mitarbeitende und Personalverantwortliche bereits bei der Vorbereitung auf Herausforderungen: Welche rechtlichen <a href="https://www.karriere-aktuell.de/arbeitsrecht-diese-fakten-sollte-man-kennen-20220203.html" target="_blank" rel="noopener">Rahmenbedingungen</a> gelten überhaupt? Was müssen Arbeitnehmende beachten? Schnell scheint das Thema zu kompliziert und das Vorhaben Workation wird wieder aufgegeben. Die folgenden fünf Tipps geben eine Übersicht über die wichtigsten Rahmenbedingungen, die es zu beachten gilt, sodass der Traum von der Workation Realität werden kann.</p>
<h3 style="text-align: justify;">1. Einreisebestimmungen bei Workation</h3>
<p style="text-align: justify;">In vielen Ländern macht es einen bedeutenden Unterschied, ob jemand als Tourist oder Arbeitskraft einreist. Hier gilt es zunächst, sich zu informieren, wie die Detailregelungen vor Ort aussehen. Denn Arbeitnehmende ohne Arbeitserlaubnis können sich unter Umständen zivil- und strafrechtlich haftbar machen – mit unangenehmen Konsequenzen für Mitarbeitende und Unternehmen.</p>
<h3 style="text-align: justify;">2. Arbeitsrecht</h3>
<p style="text-align: justify;">Auch beim Arbeitsrecht gelten je nach Land unterschiedliche spezifische Regeln und Vorschriften. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in dem Land, das für eine Workation ausgewählt wird, zählen beispielsweise <a href="https://www.karriere-aktuell.de/unternehmen-passen-gehaltsbaender-zur-mitarbeitergewinnung-an-20220509.html" target="_blank" rel="noopener">Gehaltsanforderungen</a>, Sicherheitsfragen, Zulagen, Arbeitszeit und Entsendevorschriften. Dabei gilt: Alle Vorgaben sind unbedingt zu beachten, um Ärger für alle Beteiligten zu vermeiden.</p>
<h3 style="text-align: justify;">3. Sozialversicherung</h3>
<p style="text-align: justify;">Einen wichtigen arbeitsrechtlichen Komplex bildet die Frage, ob freiwillige Aufenthalte im Ausland besondere Sozialversicherungspflichten nach sich ziehen. Eng damit verknüpft ist die Abwägung, ob und welche Folgen das für den Zugang zu medizinischer Versorgung und anderen Leistungen hat – elementare Faktoren für die konkrete Gestaltung von Arbeits- und Lebensverhältnissen.</p>
<h3 style="text-align: justify;">4. Lohn- und Einkommensteuer</h3>
<p style="text-align: justify;">Wer durch seine Arbeit Einkommen erzielt, ist in aller Regel dazu verpflichtet, einen Teil davon dem Staat in Form von Steuern zur Verfügung zu stellen. Bei Workation sollte daher von Anfang an beachtet werden, ob Arbeitnehmende Einkommensteuerverpflichtungen auslösen, wenn sie in ihrem Wunschland arbeiten. Unter Umständen können sogar <a href="https://www.karriere-aktuell.de/welche-qualifikationen-suchen-fuehrungskraefte-20220725.html" target="_blank" rel="noopener">Arbeitgebende</a> zu Lohnsteuerzahlungen verpflichtet werden. Auch diese Vorgaben sollten daher unbedingt vor der Workation geklärt werden.</p>
<h3 style="text-align: justify;">5. Arbeitszeitmanagement bei Workation</h3>
<p style="text-align: justify;">Flexibilität gilt in der modernen Arbeitswelt als A und O. Doch im Kontext Workation ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Denn auch wenn sich die Arbeitnehmende im Ausland befinden, sind sie trotzdem an die Bedingungen ihres Arbeitsvertrages gebunden. Das gilt unter anderem für die vereinbarte Arbeitszeit, bei deren Erfassung Probleme auftreten können. Während beispielsweise eine manuelle Zeiterfassung der Arbeitsstunden im Büro im schlimmsten Falle lästig ist, ist sie bei einer Workation in diesem Format für die Mitarbeitenden kaum umzusetzen. Digitale Lösungen bieten dagegen eine einfache Möglichkeit, die benötigten Daten auch von unterwegs aus lückenlos an die Personalabteilung weiterzuleiten.</p>
<p><em>Quelle: SD Worx</em></p>
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		<title>Beim Berufseinstieg an Morgen denken</title>
		<link>https://www.karriere-aktuell.de/beim-berufseinstieg-an-morgen-denken-20150918.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Andrea Kotis]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2015 10:08:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vom ersten selbstverdienten Geld in den Urlaub: Michaels Traum vom Biken quer durch Europa wird wahr, doch das Erwachen ist bitter. Er stürzt und kommt schwer verletzt ins Krankenhaus. Ob er jemals wieder in seinem erlernten Beruf als Ingenieur arbeiten kann, ist fraglich. Was der junge Mann nicht wusste, als er losfuhr: Seine Ansprüche auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente sind in den ersten Jahren stark eingeschränkt. </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Coburg</strong> &#8211; Vom ersten selbstverdienten Geld in den Urlaub: Michaels Traum vom Biken quer durch Europa wird wahr, doch das Erwachen ist bitter. Er stürzt und kommt schwer verletzt ins Krankenhaus. Ob er jemals wieder in seinem erlernten Beruf als Ingenieur arbeiten kann, ist fraglich. Was der junge Mann nicht wusste, als er losfuhr: Seine Ansprüche auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente sind in den ersten Jahren stark eingeschränkt. Auch Junge Beamte erwerben frühestens nach fünf Dienstjahren Versorgungsansprüche. &#8211; Noch länger brauchen Studenten, bis sie den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung erlangen. Während ihres Studiums sind sie allein durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Und die Fünfjahresregelung beginnt für die meisten erst nach dem Studium, wenn sie anfangen zu arbeiten.</p>
<figure id="attachment_18442" aria-describedby="caption-attachment-18442" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-18442" src="https://www.karriere-aktuell.de/wp-content/uploads/2015/09/automo-HUK-COBURG-18-09-15.jpg" alt="Sport macht Spaß und hält fit: Manche Sportart birgt aber auch Gefahren. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind junge Menschen zumindest gegen die finanziellen Folgen solcher Gefahren gewappnet.  Foto: HUK-COBURG" width="620" height="369" srcset="https://www.karriere-aktuell.de/wp-content/uploads/2015/09/automo-HUK-COBURG-18-09-15.jpg 620w, https://www.karriere-aktuell.de/wp-content/uploads/2015/09/automo-HUK-COBURG-18-09-15-280x167.jpg 280w, https://www.karriere-aktuell.de/wp-content/uploads/2015/09/automo-HUK-COBURG-18-09-15-500x298.jpg 500w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-18442" class="wp-caption-text">Sport macht Spaß und hält fit: Manche Sportart birgt aber auch Gefahren. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind junge Menschen zumindest gegen die finanziellen Folgen solcher Gefahren gewappnet.<br />Foto: HUK-COBURG</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Absichern können sich Berufseinsteiger und Studenten nur privat durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. In der Regel beginnen die Rentenzahlungen bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit. Wer berufsunfähig wird, steht häufig noch vor einem anderen Problem: Er kann nur schwer für sein Alter vorsorgen. Schließen lässt sich diese Versorgungslücke, wenn man die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit einer Renten- oder Lebensversicherung kombiniert. Für Beamte ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung die passende Wahl. Sie leistet, wenn der Beamte seinen Dienst nicht mehr ausüben kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Falle der Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit fließt dann nicht nur eine monatliche Rente, sondern die Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung übernimmt zudem die Beiträge für die Renten- oder Lebensversicherung. Das heißt: Der Versicherungsschutz bleibt in vollem Umfang erhalten und auch die Altersvorsorge ist damit gesichert.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Unverzichtbar: der Blick in die Bedingungen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Einstiegsgehälter sind in der Regel nicht sonderlich hoch. Deshalb räumen manche Versicherer ihren jungen Kunden in diesem Zeitraum Rabatte ein. Bei der HUK-COBURG-Lebensversicherung sind Rabatte bis zu 60 Prozent möglich. Gerade in der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung kommt es aber nicht allein auf den Beitrag an, mindestens ebenso wichtig sind Umfang und Ausgestaltung des Versicherungsschutzes. Vergleiche unabhängiger Verbraucherschutzorganisationen wie Stiftung Warentest helfen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Die Zeitschrift „Finanztest“ &#8211; herausgegeben von der Stiftung Warentest – prüft regelmäßig die Qualität der Berufsunfähigkeitsversicherungen am deutschen Versicherungsmarkt. Die HUK-COBURG-Lebensversicherung kann regelmäßig punkten: Seit 2004 wird ihr Produkt mit der Bewertung „sehr gut“ ausgezeichnet.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: HUK-COBURG</em></p>
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		<item>
		<title>Umfrage: 45 Prozent denken in den Ferien zumindest gelegentlich an die Arbeit</title>
		<link>https://www.karriere-aktuell.de/umfrage-45-prozent-denken-in-den-ferien-zumindest-gelegentlich-an-die-arbeit-20150716.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Andrea Kotis]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Jul 2015 07:52:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nicht jeder Beschäftigte kann im Urlaub richtig abschalten. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Präventionskampagne "Denk an mich. Dein Rücken". So denken über 20 Prozent der Befragten auch im Urlaub immer oder oft an die Arbeit, weitere 25 Prozent zumindest gelegentlich. </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Nicht jeder Beschäftigte kann im Urlaub richtig abschalten. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Präventionskampagne &#8222;Denk an mich. Dein Rücken&#8220;. So denken über 20 Prozent der Befragten auch im Urlaub immer oder oft an die Arbeit, weitere 25 Prozent zumindest gelegentlich. Das muss zunächst nichts Schlimmes sein &#8211; und auch nicht alle Befragten empfinden die Gedanken an die Arbeit im Urlaub als Belastung. Wenn dadurch aber der Erholungseffekt verpufft, sollte man handeln.</p>
<figure id="attachment_16548" aria-describedby="caption-attachment-16548" style="width: 618px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://www.karriere-aktuell.de/wp-content/uploads/2015/07/Ausbildung_15_07_15-_Foto_djd_DGUV.jpg"><img decoding="async" class="size-full wp-image-16548" src="https://www.karriere-aktuell.de/wp-content/uploads/2015/07/Ausbildung_15_07_15-_Foto_djd_DGUV.jpg" alt="Foto: Foto: djd/DGUV" width="618" height="412" srcset="https://www.karriere-aktuell.de/wp-content/uploads/2015/07/Ausbildung_15_07_15-_Foto_djd_DGUV.jpg 618w, https://www.karriere-aktuell.de/wp-content/uploads/2015/07/Ausbildung_15_07_15-_Foto_djd_DGUV-280x187.jpg 280w, https://www.karriere-aktuell.de/wp-content/uploads/2015/07/Ausbildung_15_07_15-_Foto_djd_DGUV-500x333.jpg 500w, https://www.karriere-aktuell.de/wp-content/uploads/2015/07/Ausbildung_15_07_15-_Foto_djd_DGUV-134x90.jpg 134w" sizes="(max-width: 618px) 100vw, 618px" /></a><figcaption id="caption-attachment-16548" class="wp-caption-text">Foto: Foto: djd/DGUV</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Rückenschmerzen, innere Unruhe und Schlafstörungen können ein Zeichen für eine hohe psychische Belastung und mangelnde Erholung sein&#8220;, so Prof. Dirk Windemuth, Leiter des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG). Die beruflichen Belastungen am besten vergessen können 93 Prozent der Befragten, wenn sie Zeit mit der Familie verbringen. Auch Reisen, Sport und Hobbys helfen vielen beim Abschalten. &#8222;Wer im Urlaub den Aktivitäten nachgeht, die ihm Freude bereiten, bleibt auch im Job auf Dauer leistungsfähiger&#8220;, so Dirk Windemuth.</p>
<p style="text-align: justify;">In der Präventionskampagne &#8222;Denk an mich. Dein Rücken&#8220; arbeiten die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Knappschaft zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, Rückenbelastungen zu verringern.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: (djd/pt)</em></p>
<p>The post <a href="https://www.karriere-aktuell.de/umfrage-45-prozent-denken-in-den-ferien-zumindest-gelegentlich-an-die-arbeit-20150716.html">Umfrage: 45 Prozent denken in den Ferien zumindest gelegentlich an die Arbeit</a> appeared first on <a href="https://www.karriere-aktuell.de">Karriere Aktuell</a>.</p>
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