Verschiedenes

Arbeitsrecht – diese Fakten sollte man kennen

Das Arbeitsrecht ist ein spannendes aber gleichzeitig auch komplexes Thema. In der Regel treten hier die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber als Vertragsparteien auf, die sich einig werden müssen. Es kann natürlich dazu kommen, dass sich die Interessen überschneiden und es zu Problemen und Unstimmigkeiten kommt. Konfliktpotenzial gibt es hier reichlich, daher sollte man vor allem als Arbeitnehmer die wichtigsten Fakten zum Arbeitsrecht kennen. 

Arbeitsrecht-Fakten auf einen Blick

Es gibt zahlreiche Kernfakten aus dem Arbeitsrecht, die jeder Arbeitnehmer aber auch jeder Arbeitgeber verinnerlichen sollte. So haben unter anderem auch Teilzeitkräfte einen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder eine Weiterzahlung des Lohns im Krankheitsfall. Zudem muss eine Kündigung stets schriftlich an den Empfänger gehen, da die Kündigung ansonsten nicht wirksam ist. Nicht genommene Urlaubstage dürfen nicht einfach verfallen, nur weil sie vom Arbeitnehmer nicht in Anspruch genommen wurden. In der Probezeit dürfen Arbeitnehmer Urlaub nehmen, sollten dies aber immer mit Vorgesetzten abklären, um interne Missverständnisse zu vermeiden. Bei Unstimmigkeiten in der Hauptstadt kann man zum Beispiel bei Google nach Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin suchen und bekommt so schnell den benötigen Fachmann an die Hand, der einem bei arbeitsrechtlichen Problemen weiterhelfen kann. 

Was gehört in einen Arbeitsvertrag?

Als Arbeitgeber hat man viele Möglichkeiten, wie man die Formulierungen eines Arbeitsvertrags gestalten möchte. Es gibt jedoch auch Inhalte, die in jedem Arbeitsvertrag enthalten sein müssen. Zumindest müssen diese Passagen spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses vorgelegt werden. Darunter fallen unter anderem die Anschrift beider Vertragsparteien oder auch der tatsächliche Beginn des Arbeitsverhältnisses. Hinzu kommt die Dauer bei einem befristeten Vertrag, der Ort der Arbeitsausführung und eine Stellenbeschreibung. Das vereinbarte Gehalt muss inklusive möglicher Zuschläge, Prämien oder Zulagen fixiert werden, was auch für die wöchentliche Arbeitszeit gilt. Kündigungsfristen und der Urlaubsanspruch gehören ebenfalls in einen lückenlosen Arbeitsvertrag. 

Pflichten und Rechte während des Arbeitsverhältnisses

Was die Arbeitszeiten und die gesetzlichen Pausen angeht, wird im Arbeitsrecht vorgegeben, welche Regelungen hier vorherrschen. Es gibt eine maximale Arbeitsdauer pro Tag aber auch geregelte Pausenzeiten, die eingehalten werden müssen. Arbeitsfreie Zeiten sind für jeden Arbeitnehmer ebenfalls vorgeschrieben. In der Regel werden hier Arbeitstage von acht Stunden mit einer halben Stunde Pause fixiert, während die Pause innerhalb der ersten sechs Stunden genommen werden kann. An einem Werktag darf der Arbeitgeber bis zu zehn Stunden im Vertrag fixieren, allerdings nur dann, wenn man innerhalb von sechs Monaten die durchschnittliche Arbeitsdauer von acht Stunden pro Tag nicht überschreitet. An Sonn- und Feiertagen soll generell nicht gearbeitet werden, allerdings gibt es hier im Arbeitszeitgesetz Ausnahmen für bestimmte Branchen. Dazu zählen natürlich Krankenhäuser, aber auch die Gastronomie oder auch Tankstellen. 

Festgelegte Überstunden?

Gerne verankern Arbeitgeber in ihren Verträgen Klauseln zu Überstunden, die in den meisten Fällen kein Kavaliersdelikt sind, gleichzeitig aber Gültigkeit besitzen. Das Arbeitszeitgesetz sieht hier konkrete Regeln vor, an die man sich halten muss. Unter anderem geht es dabei um die maximale Anzahl der Überstunden sowie die Vergütung der Mehrarbeit. Gerade in Werbeagenturen sind Überstunden oft Gang und Gäbe. Viele Arbeitgeber wollen diese dann nicht ausbezahlen oder als Freizeit zur Verfügung stellen. Je nach Arbeitsvertrag bewegt man sich hier in einer Grauzone, die man als neuer Arbeitnehmer vor der Vertragsunterzeichnung genau unter die Lupe nehmen sollte. 

Zeige mehr

Ähnliche Artikel

2 Kommentare

  1. Spannend. Eine Freundin hat Probleme mit ihrem Arbeitgeber. Ich wusste nicht, dass auch Teilzeitkräfte einen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder eine Weiterzahlung des Lohns im Krankheitsfall haben. Bei ihr gab es diesbezüglich Ärger mit dem Chef. Ich werde ihr diesen Beitrag empfehlen.

  2. Der Beitrag zum Arbeitsrecht ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, weiß ich genug über dieses Thema.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"