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	<title>Arbeitsrecht</title>
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	<description>Wegweiser auf der Karriereleiter</description>
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	<title>Arbeitsrecht</title>
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		<title>Arbeitsrecht: Kann ich Urlaubstage kaufen und verkaufen?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Feb 2023 07:31:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Karriere]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Überhaupt ist „Flexibilität“ das Buzzword der Stunde. Warum nicht auch die Zahl der Urlaubstage individuell und flexibel gestalten?</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Mit dem Obstkorb im Büro locken Unternehmen schon lange keine Mitarbeitenden mehr. Was sich die meisten Beschäftigten wirklich wünschen, ist die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit flexibel gestalten zu können. Überhaupt ist „Flexibilität“ das Buzzword der Stunde. Warum nicht auch die Zahl der Urlaubstage individuell und flexibel gestalten? Die Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp erklärt, was möglich ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Die allermeisten Menschen wünschen sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Privat- und Arbeitsleben, die sogenannte Work-Life-Balance. Je nach Lebenssituation sind dafür manchmal mehr und manchmal weniger Urlaubstage nötig. Die gute Nachricht: Das <a href="https://www.karriere-aktuell.de/helau-alaaf-und-arbeitsrecht-narrenfreiheit-in-der-karnevalszeit-20230118.html" target="_blank" rel="noopener">Arbeitsrecht</a> erlaubt flexible Regelungen, die sogar den Kauf oder Verkauf von Urlaubstagen ermöglichen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">So funktionieren der Kauf und Verkauf von Urlaubstagen</h2>
<p style="text-align: justify;">Um Urlaubstage zu verkaufen, müssen Mitarbeitende schriftlich auf die gewünschte Anzahl von vertraglich zugesicherten Urlaubstagen verzichten. Im Gegenzug erhalten sie dafür eine Erhöhung der jährlichen Vergütung. Andersherum können zusätzliche Urlaubstage gegen eine Reduzierung der jährlichen Vergütung auch „gekauft“ werden. Auch hierfür ist eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum geltenden Arbeitsvertrag nötig. Einer solchen Vereinbarung muss der Arbeitgebende jedoch zustimmen, da es keinen gesetzlichen Anspruch auf den Kauf und Verkauf von Urlaubstagen gibt.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Gesetzlicher Anspruch und Zusatzurlaub</h2>
<p style="text-align: justify;">Aber Achtung: „Der Verkauf von Urlaubstagen darf nicht dazu führen, dass der gesetzliche Mindesturlaub unterschritten wird“, erklärt Nils Wigger, Fachanwalt für Arbeitsrecht der Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp. „Deshalb sollte in jedem Arbeitsvertrag eine klare Trennung zwischen dem gesetzlichen Urlaubsanspruch und dem vertraglich vereinbarten Zusatzurlaub zu erkennen sein.“</p>
<h2 style="text-align: justify;">Veto-Recht für Unternehmen?</h2>
<p style="text-align: justify;">Nils Wigger empfiehlt Unternehmen, die Anzahl der ge- oder verkauften Urlaubstage zu begrenzen. Mehr noch: „Zur Vorbeugung von <a href="https://www.karriere-aktuell.de/spass-ein-fremdwort-in-der-it-branche-20220831.html" target="_blank" rel="noopener">Personalmangel</a>, kann es sinnvoll sein, wenn sich die Unternehmen ein Veto-Recht vorbehalten“, erklärt er. „So oder so sollten sich Arbeitgeber:innen bei der Gestaltung der Zusatzvereinbarung rechtlich beraten lassen.“</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB / CCAW PR und Text</em></p>
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		<title>Helau, Alaaf und Arbeitsrecht: Narrenfreiheit in der Karnevalszeit?</title>
		<link>https://www.karriere-aktuell.de/helau-alaaf-und-arbeitsrecht-narrenfreiheit-in-der-karnevalszeit-20230118.html</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Jan 2023 08:03:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Karriere]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In vielen Regionen in Deutschland herrscht zur Karnevalszeit absoluter Ausnahmezustand. Doch aus arbeitsrechtlicher Sicht sind diese Tage auch in den Karnevalshochburgen keine Feiertage.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Karneval, Fastnacht oder Fasching – in vielen Regionen in Deutschland herrscht zur Karnevalszeit absoluter Ausnahmezustand. Doch aus arbeitsrechtlicher Sicht sind diese Tage auch in den Karnevalshochburgen keine Feiertage. Die Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp erklärt, worauf Arbeitgebende und Angestellte achten sollten.</p>
<p style="text-align: justify;">Aufwändige Verkleidungen und bunte Dekorationen gehören in der Karnevalszeit einfach dazu. Deshalb ist es in einigen Regionen auch nicht ungewöhnlich, dass der Bankangestellte seinen Anzug mit einem Clownskostüm ersetzt. Aber ist das erlaubt? „Verkleidungen am Arbeitsplatz sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers erlaubt“; erklärt Karsten Kahlau, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp. Dasselbe gilt für Alkohol am Arbeitsplatz:</p>
<p style="text-align: justify;">„Grundsätzlich haben Arbeitnehmende das Recht, an Karnevalsveranstaltungen teilzunehmen, solange dies ihre Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt. Deshalb kann auch Alkoholgenuss am Arbeitsplatz je nach betrieblichen Regelungen erlaubt sein, solange das Personal seine Leistungen erfüllt.“</p>
<h2 style="text-align: justify;">Schnipp, Schnapp, Krawatte ab?</h2>
<p style="text-align: justify;">Wer an Weiberfastnacht eine <a href="https://www.karriere-aktuell.de/bloss-nicht-verknoten-krawatte-binden-fuer-anfaenger-20130125.html" target="_blank" rel="noopener">Krawatte</a> trägt, muss damit rechnen, dass sie gekürzt wird. So sagt es der alte Karnevalsbrauch. Aber vorsichtig: „Rechtlich gesehen, muss der Krawattenträger dem Brauchtum zustimmen, sonst könnten Schadensersatzforderungen folgen“, sagt Karsten Kahlau.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Befreiung von der Arbeitspflicht zur Karnevalszeit?</h2>
<p style="text-align: justify;">Auch wenn Karneval in vielen Bundesländern Deutschlands als fünfte Jahreszeit gefeiert wird, sind Arbeitnehmende in der Regel nicht von ihrer Arbeitspflicht befreit. Der Rosenmontag zählt in keinem Bundesland als gesetzlicher Feiertag. Dennoch bleiben gerade in den Karnevalshochburgen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern am Rosenmontag viele Betriebe geschlossen. Arbeitnehmende sind an Karneval von der Arbeit befreit, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt:</p>
<h3 style="text-align: justify;">1. Freistellungsregelungen im Tarif- oder Arbeitsvertrag:</h3>
<p style="text-align: justify;">An Karnevalstagen besteht grundsätzlich kein rechtlicher Anspruch auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung. Eine Ausnahme liegt vor, wenn entsprechende Freistellungsregelungen im Tarif- oder Arbeitsvertrag vorhanden sind.</p>
<h3 style="text-align: justify;">2. Betriebliche Übung:</h3>
<p style="text-align: justify;">Eine betriebliche Übung liegt vor, wenn Arbeitgebende ihren Angestellten in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren Freistellungen gewährt haben. Basierend auf dem Gewohnheitsrecht führt dies zu einer Erwartungshaltung bei dem Personal, dass diese Vergünstigung zur Karnevalszeit auch in Zukunft gewährt wird.</p>
<h3 style="text-align: justify;">3. Freiwillige Leistung:</h3>
<p style="text-align: justify;">Selbstverständlich können Arbeitgebende ihrem Personal einmalig, zum Beispiel an Weiberfastnacht oder am Rosenmontag, einen halben oder ganzen freien Tag gewähren. Dabei handelt es sich um eine sogenannte freiwillige Leistung, auf die Arbeitnehmende keinen Anspruch haben. Um zu vermeiden, dass Mitarbeitende sich auf das Gewohnheitsrecht berufen, sollten Arbeitgebende klarstellen, dass die Freistellung nur für das aktuelle Jahr gilt und die Situation im nächsten Jahr erneut überdacht wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn keine der drei Situationen zutrifft, können Arbeitnehmende immer noch Urlaub beantragen. Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie zu jedem anderen Zeitpunkt im Jahr. Gerade in Regionen, in denen viele Menschen Karneval feiern, sollte der <a href="https://www.karriere-aktuell.de/ob-zuhause-oder-im-urlaub-nachhilfe-richtet-sich-flexibel-nach-den-ferienplaenen-20170802.html" target="_blank" rel="noopener">Urlaub</a> frühzeitig beantragt werden. Denn: Bei vielen gleichzeitigen Urlaubsanträgen wird nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ entschieden.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB</em></p>
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		<title>Arbeitsrecht &#8211; diese Fakten sollte man kennen</title>
		<link>https://www.karriere-aktuell.de/arbeitsrecht-diese-fakten-sollte-man-kennen-20220203.html</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Feb 2022 09:39:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsvertrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Arbeitsrecht ist ein spannendes aber gleichzeitig auch komplexes Thema. In der Regel treten hier die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber als Vertragsparteien auf, die sich einig werden müssen. Es kann natürlich dazu kommen, dass sich die Interessen überschneiden und es zu Problemen und Unstimmigkeiten kommt. Konfliktpotenzial gibt es hier reichlich, daher sollte man vor allem als Arbeitnehmer die wichtigsten Fakten zum Arbeitsrecht kennen. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: 400;">Das Arbeitsrecht ist ein spannendes aber gleichzeitig auch komplexes Thema. In der Regel treten hier die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber als Vertragsparteien auf, die sich einig werden müssen. Es kann natürlich dazu kommen, dass sich die Interessen überschneiden und es zu Problemen und Unstimmigkeiten kommt. Konfliktpotenzial gibt es hier reichlich, daher sollte man vor allem als Arbeitnehmer die wichtigsten Fakten zum Arbeitsrecht kennen. </span></p>
<h3 style="text-align: justify;"><span style="font-weight: 400;">Arbeitsrecht-Fakten auf einen Blick</span></h3>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: 400;">Es gibt zahlreiche Kernfakten aus dem Arbeitsrecht, die jeder Arbeitnehmer aber auch jeder Arbeitgeber verinnerlichen sollte. So haben unter anderem auch Teilzeitkräfte einen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder eine Weiterzahlung des Lohns im Krankheitsfall. Zudem muss eine Kündigung stets schriftlich an den Empfänger gehen, da die Kündigung ansonsten nicht wirksam ist. </span><strong>Nicht genommene Urlaubstage dürfen nicht einfach verfallen, nur weil sie vom Arbeitnehmer nicht in Anspruch genommen wurden</strong><span style="font-weight: 400;">. In der Probezeit dürfen Arbeitnehmer Urlaub nehmen, sollten dies aber immer mit Vorgesetzten abklären, um interne Missverständnisse zu vermeiden. Bei Unstimmigkeiten in der Hauptstadt kann man zum Beispiel bei Google nach </span><a href="https://www.reichert-recht.com/" target="_blank" rel="noopener"><span style="font-weight: 400;">Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin</span></a><span style="font-weight: 400;"> suchen und bekommt so schnell den benötigen Fachmann an die Hand, der einem bei arbeitsrechtlichen Problemen weiterhelfen kann. </span></p>
<h3 style="text-align: justify;"><span style="font-weight: 400;">Was gehört in einen Arbeitsvertrag?</span></h3>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: 400;">Als Arbeitgeber hat man viele Möglichkeiten, wie man die Formulierungen eines Arbeitsvertrags gestalten möchte. Es gibt jedoch auch Inhalte, die in jedem Arbeitsvertrag enthalten sein müssen. Zumindest müssen diese Passagen spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses vorgelegt werden. Darunter fallen unter anderem die Anschrift beider Vertragsparteien oder auch der tatsächliche Beginn des Arbeitsverhältnisses. Hinzu kommt die Dauer bei einem befristeten Vertrag, der Ort der Arbeitsausführung und eine Stellenbeschreibung. Das vereinbarte <a href="https://www.karriere-aktuell.de/azubi-gehalt-da-geht-noch-was-20160815.html" target="_blank" rel="noopener">Gehalt</a> muss inklusive möglicher Zuschläge, Prämien oder Zulagen fixiert werden, was auch für die wöchentliche Arbeitszeit gilt. Kündigungsfristen und der Urlaubsanspruch gehören ebenfalls in einen lückenlosen Arbeitsvertrag. </span></p>
<h3 style="text-align: justify;"><span style="font-weight: 400;">Pflichten und Rechte während des Arbeitsverhältnisses</span></h3>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: 400;">Was die Arbeitszeiten und die gesetzlichen Pausen angeht, wird im Arbeitsrecht vorgegeben, welche Regelungen hier vorherrschen. Es gibt eine maximale Arbeitsdauer pro Tag aber auch geregelte Pausenzeiten, die eingehalten werden müssen. Arbeitsfreie Zeiten sind für jeden Arbeitnehmer ebenfalls vorgeschrieben. In der Regel werden hier Arbeitstage von acht Stunden mit einer halben Stunde Pause fixiert, während die Pause innerhalb der ersten sechs Stunden genommen werden kann. An einem Werktag darf der Arbeitgeber bis zu zehn Stunden im Vertrag fixieren, allerdings nur dann, wenn man innerhalb von sechs Monaten die durchschnittliche Arbeitsdauer von acht Stunden pro Tag nicht überschreitet. An Sonn- und Feiertagen soll generell nicht gearbeitet werden, allerdings gibt es hier im Arbeitszeitgesetz Ausnahmen für bestimmte Branchen. Dazu zählen natürlich Krankenhäuser, aber auch die Gastronomie oder auch Tankstellen. </span></p>
<h2 style="text-align: justify;"><span style="font-weight: 400;">Festgelegte Überstunden?</span></h2>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: 400;">Gerne verankern Arbeitgeber in ihren Verträgen Klauseln zu Überstunden, die in den meisten Fällen kein Kavaliersdelikt sind, gleichzeitig aber Gültigkeit besitzen. Das Arbeitszeitgesetz sieht hier konkrete Regeln vor, an die man sich halten muss. Unter anderem geht es dabei um die maximale Anzahl der Überstunden sowie die Vergütung der Mehrarbeit. Gerade in Werbeagenturen sind Überstunden oft Gang und Gäbe. Viele Arbeitgeber wollen diese dann nicht ausbezahlen oder als Freizeit zur Verfügung stellen. Je nach Arbeitsvertrag bewegt man sich hier in einer Grauzone, die man als neuer Arbeitnehmer vor der Vertragsunterzeichnung genau unter die Lupe nehmen sollte. </span></p>
<p>The post <a href="https://www.karriere-aktuell.de/arbeitsrecht-diese-fakten-sollte-man-kennen-20220203.html">Arbeitsrecht &#8211; diese Fakten sollte man kennen</a> appeared first on <a href="https://www.karriere-aktuell.de">Karriere Aktuell</a>.</p>
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		<title>Arbeitsrecht: Typische Reibungspunkte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber</title>
		<link>https://www.karriere-aktuell.de/arbeitsrecht-typische-reibungspunkte-zwischen-arbeitnehmer-und-arbeitgeber-20140523.html</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 May 2014 09:21:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufseinstieg]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hat ein Unternehmen fest angestellte Arbeitnehmer, dann wird im Idealfall der Angestellte pünktlich und zuverlässig seine Arbeitsverpflichtung erfüllen. </p>
<p>The post <a href="https://www.karriere-aktuell.de/arbeitsrecht-typische-reibungspunkte-zwischen-arbeitnehmer-und-arbeitgeber-20140523.html">Arbeitsrecht: Typische Reibungspunkte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber</a> appeared first on <a href="https://www.karriere-aktuell.de">Karriere Aktuell</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Hat ein Unternehmen fest angestellte Arbeitnehmer, dann wird im Idealfall der Angestellte pünktlich und zuverlässig seine Arbeitsverpflichtung erfüllen. Der Arbeitgeber wird dafür immer den ausgemachten Lohn bezahlen und auch für Überstunden eine Bezahlung überweisen. Doch das perfekte Arbeitsverhältnis ist nicht in allen Unternehmungen gegeben, wobei die Reibungspunkte von beiden Seiten ausgehen können.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Reibungspunkte: als Arbeitnehmer sollte man sich an die vertraglichen Regelungen halten</strong></p>
<figure id="attachment_2058" aria-describedby="caption-attachment-2058" style="width: 150px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-2058" src="https://www.karriere-aktuell.de/wp-content/uploads/2014/05/arbeitsvertrag-arbeitsrecht-150x150.jpg" alt="© eccolo - Fotolia.com" width="150" height="150" srcset="https://www.karriere-aktuell.de/wp-content/uploads/2014/05/arbeitsvertrag-arbeitsrecht-150x150.jpg 150w, https://www.karriere-aktuell.de/wp-content/uploads/2014/05/arbeitsvertrag-arbeitsrecht-50x50.jpg 50w" sizes="(max-width: 150px) 100vw, 150px" /><figcaption id="caption-attachment-2058" class="wp-caption-text">© eccolo &#8211; Fotolia.com</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Hat man bei der Einstellung angegeben, dass man über bestimmte Fähigkeiten verfügt, und kann dies bei der täglichen Arbeit aber nicht bewiesen werden, dann kann dies zu Reibungen mit dem Chef führen. Wird sogar nachgewiesen, dass eingereichte Unterlagen über erreichte Abschlüsse nicht der Wahrheit entsprechen, dann kann die kommende Kündigung vielleicht nur noch von einem guten Anwalt abgewendet werden. Dies kann auch erfolgen, wenn man die Arbeitsstelle nur erhalten hat, weil man gerade einen Universitätsabschluss anstrebt und wenn man dieses Studium dann einfach aufgibt. Hier sollte man sich vorher ganz genau über die rechtlichen Auswirkungen bei einem Anwalt informieren. Dabei ist es zu empfehlen sich bei einen Spezialisten, wie die <a href="http://www.hambruch-voss.de/content/inhalte/arbeitsrecht/index.html" target="_blank">Fachanwälte für Arbeitsrecht von Hambruch, Voss &amp; Partner</a>, zu informieren. Immer wieder zu spät zur Arbeit kommen, die Pausen zu lange ausdehnen oder die Arbeit nicht mit der gewünschten Sorgfalt ausführen, wer sich der Pflichten nicht bewusst ist, die er mit dem Arbeitsvertrag eingegangen ist, der sollte sich genau informieren, bevor er die einzelnen Abschnitte des Vertrages einfach nach seinen Vorstellungen auslegen möchte.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Pflichten des Arbeitgebers: nicht jede Verletzung des Arbeitsvertrages muss hingenommen werden</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Muss der Arbeitnehmer bei der täglichen Arbeit seine Pflichten erfüllen, so geht der Arbeitgeber auch Pflichten ein, denen er nachkommen muss. So kann der Angestellte natürlich auf die pünktliche Bezahlung seiner Tätigkeit bestehen, auch sollte man bei der monatlichen Lohnabrechnung immer darauf achten, dass der ausgehandelte Lohn wirklich ausgezahlt wird. Dazu kommen die Zahlungen der Sozialabgaben, die zum Teil vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen sind und die nicht einfach von der Firma eingehalten, aber nicht weitergeleitet werden können. Hier sollte man den Weg zum Anwalt nicht scheuen und im Falle eines Konkurses der Firma gehören diese Forderungen immer zu den Ersten, die aus der Konkursmasse zu bezahlen sind. Ein Reibungspunkt können aber auch ständig Überstunden sein, die von der Firma nicht bezahlt werden wollen, denn hier sollte der anwaltliche Rat dafür sorgen, dass man sich mit besten Argumenten gegenüber den Chef durchsetzen kann. Viele Arbeitnehmer hoffen zudem auf <a href="http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-arbeitnehmer/weihnachtsgeld-und-urlaubsgeld-wer-hat-anspruch-darauf.html" target="_blank">Urlaubs- oder Weihnachtsgeld</a>, dass zwar im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dass aber nie gezahlt wurde. Ein Infogespräch beim Anwalt kann auch hier weiterhelfen, wenn man schon mehrmals vergeblich versucht, vom Chef dieses vertraglich festgelegte Zusatzgeld zu bekommen. Der Arbeitsalltag kann viele Reibungspunkte bringen, die man oftmals nur mit anwaltlicher Hilfe wieder bereinigen kann.</p>
<p>The post <a href="https://www.karriere-aktuell.de/arbeitsrecht-typische-reibungspunkte-zwischen-arbeitnehmer-und-arbeitgeber-20140523.html">Arbeitsrecht: Typische Reibungspunkte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber</a> appeared first on <a href="https://www.karriere-aktuell.de">Karriere Aktuell</a>.</p>
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