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Beste Aussichten für Hochschulen und Studierende

Die Hochschullandschaft in Deutschland steht vor einer neuen Epoche. Einstimmig hat der Bundesrat heute einer Änderung des Grundgesetzes zugestimmt, die Bund und Ländern neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der Wissenschaft öffnet. Die Kooperationen von Bund und Ländern zur Unterstützung der Hochschulen können nun in einer neuen Qualität langfristig und strategisch weiterentwickelt werden. Diese neuen Möglichkeiten kommen Studierenden, Lehrenden und auch der Forschung zu Gute.

„Der heutige Tag bedeutet eine Zäsur für unser Wissenschaftssystem und einen entscheidenden Schritt in die Zukunft. Die Grundgesetzänderung und die BAföG-Reform sind eine gute Nachricht für die Hochschulen und die Studierenden, sie werden weit über diese Legislaturperiode hinaus ihre Wirkung entfalten“, sagte die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka, zur Entscheidung des Bundesrates. „Mit der Grundgesetzänderung eröffnen wir den Hochschulen in Deutschland beste Aussichten. Indem Bund und Länder dauerhaft kooperieren und strategisch planen können, bekommen wir eine Win-win-Situation für Bund und Länder, Hochschulen und Studierende. Und wir setzen ein Zeichen für die Zukunft unseres Wissenschaftssystems, das national und international gesehen wird.“

Durch die Änderung des Artikels 91b im Grundgesetz wird eine langfristige Kooperation zugunsten von Hochschulen möglich. Bund und Länder können so auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Bislang durfte der Bund die Hochschulen nur in zeitlich begrenzten Fällen unterstützen. Nunmehr können Bund und Länder Hochschulen in gleicher Weise wie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen institutionell fördern. Daher kann der Bund zusammen mit den Ländern künftig neue langfristig angelegte Maßnahmen entwickeln. Programme wie beispielsweise die Exzellenzinitiative, die bisher aus verfassungsrechtlichen Gründen befristet sind, können längerfristig angelegt werden. Von den geänderten verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen werden auch die Kooperationen von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen profitieren.

„Bund und Länder nehmen ihre Verantwortung für den Wissenschafts- und Forschungsstandort wahr und beweisen, dass der Föderalismus entwicklungsfähig ist“, sagte Wanka weiter.

In seiner heutigen Sitzung stimmte der Bundesrat außerdem der Novellierung des BAföG zu. Mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz übernimmt der Bund vom 1. Januar 2015 an die vollständige Finanzierung des BAföG. Damit entlastet der Bund die Länder dauerhaft um jährlich rund 1,2 Milliarden Euro und verschafft ihnen so größere Spielräume für zusätzliche Investitionen insbesondere in Hochschulen. „Damit steht den Ländern dauerhaft Geld für Dauerstellen zur Verfügung“, sagte Wanka.

Über die milliardenschwere Entlastung der Länder hinaus hebt der Bund zum Schuljahr 2016/17 bzw. zum Wintersemester 2016/17 die Bedarfssätze und Freibeträge um sieben Prozent an, Wohnzuschlag und Kinderbetreuungszuschlag werden überproportional gesteigert. Zudem enthält die Novelle inhaltlich-strukturelle Änderungen. Ab dem ersten vollen Wirkungsjahr 2017 werden hierfür mehr als 500 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt.

„Die Bundesregierung investiert in Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen“, sagte Wanka. „Mit dem verbesserten BAföG eröffnen wir mehr Schülern und Studierenden den Zugang zu finanzieller Unterstützung. Und wir passen die Leistungen etwa durch den höheren Wohnzuschlag an die Lebenswirklichkeit an.“

Durch die Anhebung der Einkommensfreibeträge wird der Kreis der BAföG-Empfänger im Jahresdurchschnitt um rund 110.000 Studierende und Schüler erweitert. Die Zahl der Geförderten wird so 2017 auf den höchsten Wert seit mehr als 30 Jahren steigen. Mit der Novelle können künftig außerdem auch Drittstaatsangehörige mit bestimmten Aufenthaltstiteln aus humanitären oder familiären Gründen oder einer Duldung bereits nach 15 Monaten statt bisher vier Jahren Aufenthalt in Deutschland BAföG beantragen.

Zum 1. August 2015 werden unter anderem der Übergang in der Förderung zwischen einem Bachelor- und Masterstudium erleichtert und höhere Abschläge bei langwieriger Bearbeitung von Erst-Anträgen gezahlt.

„Mit der Grundgesetzänderung und der BAföG-Novelle hat die Bundesregierung bereits im ersten Jahr der Legislaturperiode wichtige Weichen für die Wissenschaft und die Studierenden gestellt“, sagte Wanka. „Jetzt können wir neue Schwerpunkte für die Zukunftsfähigkeit unserer hervorragenden Bildungs- und Forschungslandschaft setzen.“

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