Topthema

Bildungsscheckhöhe gestiegen

Kreis Soest – Der Bildungsscheck ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Privatpersonen einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten. Mit dem „Sonderprogramm Bildungsscheck NRW“ ist seit Anfang September 2013 eine neue Umsetzungsphase des beliebten Fördermittels gestartet. Ab diesem Zeitpunkt wurde der Förderzuschuss auf maximal 2.000 Euro erhöht.

Das Land NRW finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und leistet damit einen Beitrag zur Fachkräfteinitiative des Landes. Die Erhöhung des Förderbeitrages unterstützt die stärkere Teilnahme von Beschäftigten an höherwertigen beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen. Berufsbegleitende Studiengänge sind mit dem Sonderprogramm ebenfalls förderbar.

Erwiesen ist, dass qualifizierte Mitarbeiter eine wesentliche Voraussetzung für geschäftlichen Erfolg sind. Deshalb nutzen viele Betriebe und Personen im Kreis Soest das Angebot der finanziellen Unterstützung durch den Bildungsscheck. Gefördert werden neben fachspezifischen Weiterbildungen auch Computer-, Rhetorik- oder Sprachkurse. Das Sonderprogramm wendet sich außerdem an Un- und Angelernte, die mit Hilfe eines Bildungsschecks einen Berufsabschluss nachholen können. Interessant ist der Bildungsscheck auch für Zuwanderer, denn mit der Förderung durch den Bildungsscheck können Lücken in der bisherigen Qualifizierung geschlossen werden.

Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten können bis zu 20 Bildungsschecks in einem Jahr erhalten. Bei Privatpersonen, die sich einen Bildungsscheck ausstellen lassen möchten, spielt die Größe des Betriebes keine Rolle. Hier kann ein Bildungsscheck einmal im Jahr und über den Arbeitgeber auch ein zweites Mal ausgestellt werden.

„Wichtig ist, sich rechtzeitig vor Kursbeginn zu erkundigen, ob die Voraussetzungen zur Ausstellung des Fördermittels erfüllt sind“, so Anne Westhaus von der wfg Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH.

Personen und Betriebe, die den Bildungsscheck in Anspruch nehmen möchten, erhalten ausführliche Informationen bei der wfg Mitarbeiterin Anne Westhaus, Tel. 02921-302257, E-Mail anne.westhaus@kreis-soest.de.

Weitere Beratungsstellen im Kreis Soest sowie den Link zu dem Internetportal „Weiterbildungsberatung in NRW“ finden Sie unter www.wfg-kreis-soest.de/Weiterbildung.

 Foto: ARKM

Zeige mehr

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Das könnte auch interessieren
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"