Studium

Alles neu zum Semesterstart – Was bringt die BAföG-Reform?

Im Wintersemester 2022/23 kommt erstmals die neue BAföG-Reform vom 21. Juli zur Anwendung. Die bedeutet neben einem auf 934 Euro gestiegenen BAföG-Höchstsatz unter anderem auch eine Anhebung der Altersgrenze zum Bezug von BAföG auf das 45. Lebensjahr, sowie eine Erhöhung der Freibeträge vom Elterneinkommen auf 20,75 Prozent.

Die Geschäftsführer des privaten Antragsdienstleisters meinBafög haben sich in den letzten Wochen wohl so intensiv wie kaum jemand mit den Änderungen beschäftigt.

Neben der Möglichkeit zur digitalen Antragsstellung bieten sie auch eine umfangreiche Beratung rund ums Thema Studienförderung. Alexander Rodosek, einer der drei Geschäftsführer, begrüßt die Reform, bleibt für den Herbst jedoch skeptisch. „Die BAfög-Reform war ein notwendiger und richtiger Schritt, um Studierende in Deutschland weiterhin im Rahmen des Studiums effektiv zu unterstützen“, so seine Einschätzung. „Neben reinen betragsmäßigen Erhöhungen wurden sowohl das Alter für einen förderfähigen Studienbeginn angehoben, als auch die Türen für eine einfache 100% digitale Antragstellung geöffnet. Fraglich ist unserer Ansicht nach, ob die Erhöhung im Hinblick auf die aktuellen Inflationsraten nachhaltig ausreichen und ob die Ämter organisatorisch auf digitale Anträge vorbereitet sind.“

Bislang war der BAföG-Antrag einer der klassischen Angstgegner jedes Studienanfängers. Seitenweise unverständliche Formulare, zeitaufwändige Antragsbürokratie und endlos lange Genehmigungsverfahren machen den Studierenden die dringend benötigte Finanzierung oft schwerer als nötig.

Eine Schnittstelle zwischen Kreditgeber und Studierendem ist sehr wichtig und dolmetscht quasi zwischen den oft doch sehr unterschiedlichen Sprachen „Behörde – Student“. Genau an dieser Schnittstelle sieht Alexander Rodosek ab dem Wintersemester 2022/23 sogar noch erhöhten Bedarf.

Studierende können mit mehr BAföG kalkulieren“, so Rodosek weiter. „Natürlich wird im Rahmen solcher Gesetzesänderungen auf den sich aus der Reform ergebenden Gesamtbetrag der Erhöhung geschaut. Das wird insbesondere deutlich, wenn nach Beratungssitzungen des Bundestages einzelne Sätze aus der Reform nochmals um 1 oder 2 Euro angehoben werden. Für den Staatshaushalt mag das dann zwar nochmals eine relevante Änderung sein, für den einzelnen Studenten jedoch sind socleh nachträglichen Anpassungen praktisch irrelevant. Hier müsste man größere Schritte machen, wenn man im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses nochmals an der Reform schrauben will.“

Wirklich lohnenswert sieht Rodosek die massive Anhebung des Vermögensfreibetrages für unter und über 30-Jährige. „Das ist mit Sicherheit ein Schritt, der so noch nie gegangen wurde. Auch die Erhöhungen der einzelnen Bedarfssätze sind sinnvoll. Wer sich jedoch sein Studium rein durch BAföG finanzieren will, wird in teuren Großstädten wie München, Köln oder Hamburg auch mit dem neuen Höchstsatz seine Probleme haben.“

Neben München führen insbesondere die Städte Frankfurt, Heidelberg, Köln und Hamburg das Ranking der teuersten Studienstädte an. 616 Euro kostet alleine ein Zimmer in einer Studenten-WG im Schnitt in München. Noch nicht mit eingerechnet: die allgemeinen Neben – und Lebenshaltungskosten. Zum Wintersemester hin dürfte das eher noch mehr werden.

Als Gewinner der BAföG-Reform sieht Rodosek insbesondere die älteren Studierenden: „Künftig ist es auch Menschen über 30 möglich, BAföG zu beziehen. Sie erhalten zudem einen nochmals höheren Vermögensfreibetrag, damit sie nicht auf ihr Erspartes zurückgreifen müssen. Rechnerisch ist das die größte Veränderung.“

Quelle: Rosenheim Rocks

Zeige mehr

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"