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Auswahlverfahren zu den Medizinischen Studiengängen in Köln geändert

Foto: ARKM Archiv
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Bislang wurden die Medizin- und Zahnmedizinstudienplätze an der Universität zu Köln im AdH-Verfahren (Auswahlverfahren der Hochschule) ausschließlich nach der Abiturnote vergeben.
Bei Studienbewerberinnen und –bewerbern, die ihr Studium ab Wintersemester 2016/2017 beginnen, wird nun im AdH zusätzlich der sogenannte Test für Medizinische Studiengänge (TMS) berücksichtigt. Als fachspezifischer Studierfähigkeitstest besitzt der TMS eine hohe Voraussagekraft für den Erfolg in medizinischen Studiengängen. Diesen Vorteil möchte die Kölner Medizinische Fakultät ebenso wie bereits 20 andere Fakultäten in Deutschland zur Geltung bringen.

Studieninteressierten wird dringend angeraten, diesen Test, der nur einmal im Jahr abgehalten wird, in jedem Fall zu absolvieren, da die Studienplatzvergabe im AdH dann nach folgenden Kriterien durchgeführt wird:

• Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) mit 51% Gewicht und
• Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) mit 49% Gewicht.

Die rechtzeitige Anmeldung zum Testverfahren, welches im kommenden Jahr bundesweit am 30.04.2016 stattfinden soll, ist zwischen Dezember 2015 und Januar 2016 erforderlich. Genaue Informationen zum Testverfahren sowie zu Teilnahmebedingungen, Anmeldefristen, Anmeldung, Testorten und Testterminen sind unter http://www.tms-info.org einzusehen.
Die Universität zu Köln informiert über das Auswahlverfahren auf den Seiten der Zentralen Studienberatung (http://verwaltung.uni-koeln.de/abteilung21/).

Studienplätze zum ersten Fachsemester in den Studiengängen Human- und Zahnmedizin werden ausschließlich bundesweit über die sogenannte Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) vergeben. Dabei werden verschiedene Auswahlquoten realisiert: über die Abiturbestenquote und Wartezeitquote werden je 20 %, über das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) 60 % der Studienplätze vergeben. An diesem AdH nimmt nur teil, wer
• sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) frist- und formgerecht um einen Studienplatz im Studiengang Medizin bzw. Zahnmedizin an der Universität zu Köln beworben hat,
• nicht im Rahmen der Studienplatzvergabe einer vorrangig zu bearbeitenden Quote (Abiturbestenquote und Wartezeitquote) einen Studienplatz zugewiesen erhält.

Bei Rückfragen: Dr. h.c. (RUS) Christoph Stosch (MME) 0221-478-3390, c.stosch@uni-koeln.deInternet: http://www.tms-info.org

Quelle: Universität Köln

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