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	<title>Bafög</title>
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	<description>Wegweiser auf der Karriereleiter</description>
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	<title>Bafög</title>
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	<item>
		<title>Alles neu zum Semesterstart – Was bringt die BAföG-Reform?</title>
		<link>https://www.karriere-aktuell.de/alles-neu-zum-semesterstart-was-bringt-die-bafoeg-reform-20220824.html</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Aug 2022 07:38:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium]]></category>
		<category><![CDATA[Antrag]]></category>
		<category><![CDATA[Bafög]]></category>
		<category><![CDATA[BAföG-Reform]]></category>
		<category><![CDATA[Studierende]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Wintersemester 2022/23 kommt erstmals die neue BAföG-Reform vom 21. Juli zur Anwendung. Die bedeutet neben einem auf 934 Euro gestiegenen BAföG-Höchstsatz unter anderem auch eine Anhebung der Altersgrenze zum Bezug von BAföG auf das 45. Lebensjahr, sowie eine Erhöhung der Freibeträge vom Elterneinkommen auf 20,75 Prozent.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Im Wintersemester 2022/23 kommt erstmals die neue BAföG-Reform vom 21. Juli zur Anwendung. Die bedeutet neben einem auf 934 Euro gestiegenen BAföG-Höchstsatz unter anderem auch eine Anhebung der Altersgrenze zum Bezug von BAföG auf das 45. Lebensjahr, sowie eine Erhöhung der Freibeträge vom Elterneinkommen auf 20,75 Prozent.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Geschäftsführer des privaten Antragsdienstleisters meinBafög haben sich in den letzten Wochen wohl so intensiv wie kaum jemand mit den Änderungen beschäftigt.</p>
<p style="text-align: justify;">Neben der Möglichkeit zur digitalen Antragsstellung bieten sie auch eine umfangreiche <a href="https://www.karriere-aktuell.de/wer-braucht-eine-karriereberatung-4-fragen-die-sich-jeder-stellen-sollte-20220627.html" target="_blank" rel="noopener">Beratung</a> rund ums Thema Studienförderung. Alexander Rodosek, einer der drei Geschäftsführer, begrüßt die Reform, bleibt für den Herbst jedoch skeptisch. „Die BAfög-Reform war ein notwendiger und richtiger Schritt, um Studierende in Deutschland weiterhin im Rahmen des Studiums effektiv zu unterstützen“, so seine Einschätzung. „Neben reinen betragsmäßigen Erhöhungen wurden sowohl das Alter für einen förderfähigen Studienbeginn angehoben, als auch die Türen für eine einfache 100% digitale Antragstellung geöffnet. Fraglich ist unserer Ansicht nach, ob die Erhöhung im Hinblick auf die aktuellen Inflationsraten nachhaltig ausreichen und ob die Ämter organisatorisch auf digitale Anträge vorbereitet sind.“</p>
<p style="text-align: justify;">Bislang war der BAföG-Antrag einer der klassischen Angstgegner jedes Studienanfängers. Seitenweise unverständliche Formulare, zeitaufwändige Antragsbürokratie und endlos lange Genehmigungsverfahren machen den Studierenden die dringend benötigte Finanzierung oft schwerer als nötig.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine Schnittstelle zwischen Kreditgeber und Studierendem ist sehr wichtig und dolmetscht quasi zwischen den oft doch sehr unterschiedlichen Sprachen „Behörde – Student“. Genau an dieser Schnittstelle sieht Alexander Rodosek ab dem Wintersemester 2022/23 sogar noch erhöhten Bedarf.</p>
<p style="text-align: justify;">„<a href="https://www.karriere-aktuell.de/studierende-am-existenzminimum-spar-tipps-fuers-studium-20220801.html" target="_blank" rel="noopener">Studierende</a> können mit mehr BAföG kalkulieren“, so Rodosek weiter. „Natürlich wird im Rahmen solcher Gesetzesänderungen auf den sich aus der Reform ergebenden Gesamtbetrag der Erhöhung geschaut. Das wird insbesondere deutlich, wenn nach Beratungssitzungen des Bundestages einzelne Sätze aus der Reform nochmals um 1 oder 2 Euro angehoben werden. Für den Staatshaushalt mag das dann zwar nochmals eine relevante Änderung sein, für den einzelnen Studenten jedoch sind socleh nachträglichen Anpassungen praktisch irrelevant. Hier müsste man größere Schritte machen, wenn man im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses nochmals an der Reform schrauben will.“</p>
<p style="text-align: justify;">Wirklich lohnenswert sieht Rodosek die massive Anhebung des Vermögensfreibetrages für unter und über 30-Jährige. „Das ist mit Sicherheit ein Schritt, der so noch nie gegangen wurde. Auch die Erhöhungen der einzelnen Bedarfssätze sind sinnvoll. Wer sich jedoch sein Studium rein durch BAföG finanzieren will, wird in teuren Großstädten wie München, Köln oder Hamburg auch mit dem neuen Höchstsatz seine Probleme haben.“</p>
<p style="text-align: justify;">Neben München führen insbesondere die Städte Frankfurt, Heidelberg, Köln und Hamburg das Ranking der teuersten Studienstädte an. 616 Euro kostet alleine ein Zimmer in einer Studenten-WG im Schnitt in München. Noch nicht mit eingerechnet: die allgemeinen Neben – und Lebenshaltungskosten. Zum Wintersemester hin dürfte das eher noch mehr werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Als Gewinner der BAföG-Reform sieht Rodosek insbesondere die älteren Studierenden: „Künftig ist es auch Menschen über 30 möglich, BAföG zu beziehen. Sie erhalten zudem einen nochmals höheren Vermögensfreibetrag, damit sie nicht auf ihr Erspartes zurückgreifen müssen. Rechnerisch ist das die größte Veränderung.“</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Rosenheim Rocks </em></p>
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		<title>Finanzierungsmöglichkeiten im Studium</title>
		<link>https://www.karriere-aktuell.de/finanzierungsmoeglichkeiten-im-studium-20220809.html</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2022 11:18:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium]]></category>
		<category><![CDATA[Bafög]]></category>
		<category><![CDATA[Hochschule]]></category>
		<category><![CDATA[Stipendien]]></category>
		<category><![CDATA[Studienfinanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Studienkredit]]></category>
		<category><![CDATA[Werkstudent]]></category>
		<category><![CDATA[Wintersemester 2022/23]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Viele Menschen beginnen im kommenden Wintersemester ihr Studium. Bei den meisten stellt sich da die Frage, wie sie ihr Studium finanzieren können, denn oft reicht ein Minijob nicht aus oder die Eltern können einen nicht unbedingt finanziell unterstützen. Dennoch gibt es vielfältige Möglichkeiten, um das Studium finanzierbar zu machen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Viele Menschen beginnen im kommenden Wintersemester ihr Studium. Bei den meisten stellt sich da die Frage, wie sie ihr Studium finanzieren können, denn oft reicht ein Minijob nicht aus oder die Eltern können einen nicht unbedingt finanziell unterstützen. Dennoch gibt es vielfältige Möglichkeiten, um das Studium finanzierbar zu machen.</p>
<h3 style="text-align: justify;">BAföG &#8211; Unterstützung vom Staat</h3>
<p style="text-align: justify;">Mit BAföG können angehende <a href="https://www.karriere-aktuell.de/studierende-am-existenzminimum-spar-tipps-fuers-studium-20220801.html" target="_blank" rel="noopener">Studierende</a> ihr Studium finanzieren, wenn die Eltern keine finanzielle Unterstützung anbieten können. Laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung soll jeder die Möglichkeit bekommen, die Ausbildung zu absolvieren, die den Interessen entspricht, unabhängig vom sozialen und wirtschaftlichen Status. Es gibt jedoch Fragen und Kriterien, die vorher geklärt werden müssen.</p>
<ol style="text-align: justify;">
<li>Ist die gewählte Ausbildung förderungsfähig?</li>
<li>Erfüllt der Antragsteller die Förderungsvoraussetzungen?</li>
<li>Wird der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen sowie durch Einkommen von Ehegatten, Lebenspartnern oder Eltern gedeckt?</li>
</ol>
<p style="text-align: justify;">Durch die Antworten auf die Fragen ergibt sich, ob man Anspruch auf BAföG hat und wie viel man monatlich ausgezahlt bekommen würde. Nur die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Akademien, Kollegs und Hochschulen wird gefördert. Bei den Voraussetzungen spielt auch mit ein, ob man eine deutsche Staatsangehörigkeit hat oder nicht. Besitzt man eine deutsche Staatsangehörigkeit, hat man grundsätzlich einen Anspruch. Ebenfalls hat man Anspruch, wenn man Bürger der EU ist oder als Geflüchteter in Deutschland lebt. Wenn man als Geflüchteter vor hat, in Deutschland zu bleiben, hat man einen Anspruch. Zudem gibt es eine Altersgrenze. Man kann BAföG nur beanspruchen, wenn man die schulische Ausbildung oder das Studium anfängt, bevor das 30. Lebensjahr endet. Das Ziel des Studiums muss der Abschluss sein, das ist Grundvoraussetzung für BAföG. Außerdem bekommen nur Menschen BAföG, die von Eltern und Familienmitgliedern nicht allein unterstützt werden können. Die Leistungen müssen beim zuständigen Amt auf schriftliche Weise beantragt werden. Es gibt auch digitale Möglichkeiten den Antrag abzugeben. Studierende müssen ihren Antrag beim Studierendenwerk der Hochschule abgeben, wo sie eingeschrieben sind.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Stipendium für das Studium</h3>
<p style="text-align: justify;">Es gibt Förderangebote, die von der <a href="https://www.karriere-aktuell.de/karriere-an-der-hochschule-machen-diese-moeglichkeiten-gibt-es-20210211.html" target="_blank" rel="noopener">Hochschule</a> selbst angeboten werden oder Institutionen und Stiftungen, die Stipendien vergeben. Voraussetzung für die Bewerbung auf Stipendien ist, dass man in einer Hochschule eingeschrieben ist. Punkten kann man bei der Bewerbung auf ein Stipendium, wenn man sich sozial engagiert, die Eltern nicht studiert haben oder an einer Fachhochschule studiert. Besonders gerne fördern Stiftungen Menschen, die Engagement betreiben. Ein Einser-Abitur ist keine Voraussetzung. Ein Stipendium hat eine positive Auswirkung auf den Lebenslauf und man muss den Betrag nach dem Studium nicht zurückzahlen. Stiftungen suchen nach Menschen, die besondere Kriterien erfüllen oder die sich mit den Werten der Stiftung identifizieren. Diese Aspekte sollten in der Bewerbung erkennbar sein. Es gibt 13 Begabtenförderungswerke, deren Stipendien vom Bundesbildungsministerium finanziert werden. Oft erhält man bis zu 300 Euro im Monat bis zum Studienende. Das Deutschlandstipendium wird von sehr vielen Hochschulen vergeben und man erhält meist 300 Euro pro Monat. Es gibt auch kleine Stipendiengeber.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Studienkredite für das Studium</h3>
<p style="text-align: justify;">Ein Studienkredit ist ein Darlehen, dass speziell für einen Studierenden zugeschnitten ist. Die Kredite werden monatlich ausgezahlt, damit Studierende den Lebensunterhalt zahlen können. Bei einem Studienkredit gibt es dennoch Zinsen, das bedeutet, dass die Studierenden immer mehr zurückzahlen müssen, als sie bekommen haben. Die Verdienste der Eltern spielen keine Rolle bei der Vergebung eines Studienkredits. Wenn man einen beantragen möchte, ist die Grundvoraussetzung, dass man mindestens 18 Jahre alt sein muss. Das Höchstalter liegt bei den meisten Anbietern bei 30 Jahren. Man benötigt einen ständigen Wohnsitz in Deutschland und vernünftige Zahlungsmoral. Ausgezahlt bekommt man einen Studienkredit bis zu 14 Semester lang. Die Summe, die man im Monat bekommt, variiert je nach Anbieter. Manche Anbieter vergeben Kredite nur an Studierende, die an staatlichen Hochschulen studieren. Nach dem Studienabschluss geht die Auszahlungsphase zuende und die Karenzphase beginnt. Da müssen die Studierenden noch nicht mit dem Zurückzahlen anfangen. Die Phase geht bis zu 23 Monate. Wer aber direkt ins Berufsleben startet, kann auch da schon anfangen mit der Rückzahlung. Bei der Rückzahlungszeit hat man eine bestimmte Zeit, um den Betrag zurückzuzahlen, den man über das ganze Studium erhalten hat. Die Zeit, die man für die Rückzahlung hat, ist abhängig von der Höhe des Kreditbetrages und den monatlichen Raten. Die Rate können die Absolventen meist selbst bestimmen.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Werkstudenten-Job</h3>
<p style="text-align: justify;">Wer eine Stelle als Werkstudent annimmt, darf höchstens bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten. In den Semesterferien kann man die Tätigkeit Vollzeit ausüben. In maximal 26 Wochen pro Jahr darf man über 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der Regel hat man eine Anstellung, die an das Studienfach gebunden ist. Diese Tätigkeiten sind gerne in einem Lebenslauf gesehen. Theoretisch kann man aber überall arbeiten, wo kein Berufsabschluss benötigt wird. Auch bei einer Einstellung als Werkstudent gibt es bestimmte Vorgaben. Man muss bereits eingeschrieben sein, das Studium muss in Vollzeit ausgeübt werden, das Studium muss Priorität bleiben und der Job ist eine Nebenbeschäftigung. Wenn man zum Beispiel ein Fernstudium macht, darf man keine Werkstudenten-Tätigkeit ausüben. Werkstudenten erhalten meist ein Gehalt, was für die jeweilige Branche angemessen ist. Außerdem haben sie Anspruch auf Urlaub, so wie sonstige <a href="https://www.karriere-aktuell.de/gesund-im-homeoffice-was-arbeitnehmer-beachten-sollten-20220524.html" target="_blank" rel="noopener">Arbeitnehmer</a>. Sozialversicherungen müssen Werkstudenten nicht zahlen. Hier entfallen die Arbeitlosen- und Pflegeversicherung. Wer in die Rentenversicherung einzahlen will, muss lediglich diese Abgaben tätigen. Die Lohnsteuer fällt nicht hoch aus, weshalb viel vom Bruttogehalt bleibt. Wer jedoch BAföG bekommt und mehr als 5.400 Euro im Jahr als Werkstudent erhält, dem wird das BAföG-Entgelt mit Berücksichtigung des Verdienstes noch angepasst. Wenn man als Werkstudent in einem Unternehmen eine Stelle hat, die an das Studienfach gebunden ist, wird häufig nach dem Studium übernommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Finanzierung des Studiums ist nicht immer leicht, aber durch diese Optionen hat man in der Regel eine sichere Geldquelle, welche sich teilweise auch im Lebenslauf gut machen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Autorin: Lana Wirschke</em></p>
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		<item>
		<title>BAföG wird spürbar reformiert</title>
		<link>https://www.karriere-aktuell.de/bafog-wird-spurbar-reformiert-20140721.html</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Jul 2014 12:29:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium]]></category>
		<category><![CDATA[Topthema]]></category>
		<category><![CDATA[Ausbildungsförderung]]></category>
		<category><![CDATA[Bafög]]></category>
		<category><![CDATA[Kostenübernahme]]></category>
		<category><![CDATA[Stärkung der Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Studiumförderung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schüler und Studierende, die eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen, sollen künftig sieben Prozent mehr Geld erhalten. Diese Erhöhung der Bedarfssätze ist T eil der vorgesehenen Novellierung des BAföG, deren Eckpunkte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka heute gemeinsam mit Vertretern der Regierungsfraktionen vorgestellt hat. Die von der Koalition angestrebte Reform enthält neben der substantiellen Anhebung von &#8230;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Schüler und Studierende, die eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen, sollen künftig sieben Prozent mehr Geld erhalten. Diese Erhöhung der Bedarfssätze ist T eil der vorgesehenen Novellierung des BAföG, deren Eckpunkte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka heute gemeinsam mit Vertretern der Regierungsfraktionen vorgestellt hat. Die von der Koalition angestrebte Reform enthält neben der substantiellen Anhebung von Bedarfssätzen und Einkommensfreibeträgen auch strukturelle Änderungen, um der Lebens- und Ausbildungswirklichkeit der Geförderten besser gerecht zu werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Bund übernimmt zudem ab dem Jahr 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG. Er entlastet die Länder dauerhaft um jährlich 1,17 Milliarden Euro, die zur besseren Finanzierung von Hochschulen und Schulen eingesetzt werden. Die Kostenübernahme gehört ebenso wie die inhaltlichen Änderungen durch die 25. BAföG- Novelle zur politischen Grundsatzverständigung zwischen Bund und Ländern über die Stärkung von Bildung und Forschung.</p>
<p style="text-align: justify;">„Diese Reform bedeutet für Schüler und Studierende deutlich spürbare Verbesserungen, wir werden das BAföG an ihre Lebens- und Ausbildungswirklichkeit anpassen“, sagte Bildungsministerin Wanka. „Wir halten mit dieser strukturellen und substantiellen Reform Wort und investieren in Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen. Die Bundesregierung übernimmt Verantwortung für die Studierenden.“</p>
<p style="text-align: justify;">Die heute vorgestellten Eckpunkte für das folgende 25. BAföG-Änderungsgesetz beinhalten umfangreiche Verbesserungen in Struktur und Substanz. Mit Beginn des Schuljahres 2016 bzw. ab Wintersemester 2016/17 wird zusätzlich zu der siebenprozentigen Anhebung der Bedarfssätze der Wohnzuschlag überproportional auf 250 Euro angehoben. Damit wird den gestiegenen Mietkosten für Wohnraum gezielt Rechnung getragen. Für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, steigt damit der monatliche Förderungshöchstsatz um rund 9,7 Prozent von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro.</p>
<p style="text-align: justify;">Zusammen mit der Anhebung auch der Einkommensfreibeträge um sieben Prozent wird der Kreis der BAföG-Empfänger um mehr als 110.000 Studierende und Schüler erweitert. Die Geförderten können zudem künftig dauerhaft einen Minijob bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf ihre BAföG-Leistungen angerechnet wird. Auch der Freibetrag für eigenes Vermögen der BAföG-Empfänger steigt: Er wird künftig 7500 Euro statt 5200 Euro betragen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das 25. BAföG-Änderungsgesetz verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung. Studierende oder Schüler mit Kind werden einheitlich 130 Euro Kinderbetreuungszuschlag erhalten. Bisher gab es gestaffelt 113 Euro für das erste und 80 Euro für jedes weitere Kind.</p>
<p style="text-align: justify;">Beim Übergang zwischen einem Bachelor- und einem anschließenden Masterstudiengang gilt künftig beim BAföG für Studierende grundsätzlich die Bekanntgabe des Abschlussergebnisses als Ausbildungsende, nicht bereits die letzte Prüfungsleistung. Damit wird die Förderung um maximal zwei Monate verlängert – und eine Förderlücke geschlossen. Ein Masterstudium wird mit der Reform schon ab vorläufiger Zulassung und damit noch vor Abschluss des Bachelorstudiums förderungsfähig, binnen eines Jahres muss dann die endgültige Zulassung vorliegen.</p>
<p style="text-align: justify;">Mehr Planbarkeit für die individuelle Weiterqualifizierung entsteht durch den künftigen Anspruch, die Förderfähigkeit eines Masterstudiums dem Grunde nach vorab prüfen zu lassen. Damit wird beispielsweise bereits Erwerbstätigen die Studienentscheidung erleichtert, weil sie mehr Klarheit über Finanzierungsmöglichkeiten erhalten können.</p>
<p style="text-align: justify;">Die finanzielle Lage von Ausbildungsanfängern wird künftig durch angepasste Abschlagszahlungen bei längerer Bearbeitung von Erstanträgen erleichtert. Die Abschlagszahlungen werden nicht mehr einheitlich maximal 360 Euro betragen, sondern bis zu 80 Prozent des jeweils voraussichtlich zustehenden Bedarfs. So können gerade Schüler oder Studierende mit höherem Förderungsbedarf gleich zu Beginn ihrer Ausbildung ihre Lebenshaltungskosten besser decken.</p>
<p style="text-align: justify;">Für die bessere Unterstützung von BAföG-Empfängern investiert der Bund jährlich zusätzlich rund 500 Millionen Euro. Zusammen mit den zusätzlich durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitzustellenden Mittel in Höhe von 325 Millionen Euro für Darlehensanteile am Studierenden-BAföG werden mit dem gesamten Reformpaket 825 Millionen Euro zusätzlich für das BAföG zur Verfügung gestellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Weitere Informationen unter: http://www.bmbf.de/de/892.php</p>
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		<item>
		<title>„BACHELOR AND MORE“-Messe Köln</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 May 2014 07:51:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Studium]]></category>
		<category><![CDATA[Bachelor and more Messe]]></category>
		<category><![CDATA[Bachelor-Studiengänge]]></category>
		<category><![CDATA[Bafög]]></category>
		<category><![CDATA[big Karriere]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzierungstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Palladium Köln]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die „BACHELOR AND MORE“ Messe feiert ihre Premiere am Samstag, den 24. Mai, in Köln. Jugendliche können hier wichtige Fragen zum Thema Bachelor-Studium klären und direkt mit Hochschulen in Verbindung treten. Nationale und internationale Universitäten präsentieren über 1.500 Bachelor-Studiengänge. bigFM ist offizieller Medienpartner der „BACHELOR AND MORE“-Messe und mit seinem eigenen Recruitingportal bigKARRIERE vor Ort. &#8230;</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die „BACHELOR AND MORE“ Messe feiert ihre Premiere am Samstag, den 24. Mai, in Köln. Jugendliche können hier wichtige Fragen zum Thema Bachelor-Studium klären und direkt mit Hochschulen in Verbindung treten. Nationale und internationale Universitäten präsentieren über 1.500 Bachelor-Studiengänge. bigFM ist offizieller Medienpartner der „BACHELOR AND MORE“-Messe und mit seinem eigenen Recruitingportal bigKARRIERE vor Ort. Der Eintritt beträgt 5 Euro an der Tagekasse und 3 Euro bei einer vorherigen Online-Anmeldung.</p>
<p style="text-align: justify;">„Was soll ich studieren?“, „Wo soll ich studieren?“, „Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?“, „Wie gehe ich bei meiner Bewerbung vor?“, Antworten auf diese und weitere Fragen finden alle Interessierten auf der „BACHELOR AND MORE“-Messe in Köln. Nationale und internationale Universitäten, Fachhochschulen und Business Schools präsentieren ihre Studiengänge. Die Besucher haben dabei die Wahl zwischen rund 1.500 Bachelor-Programmen aller Fachbereiche. Auf der Messe berichten Experten und Hochschulen in über 30 informativen Vorträgen rund um das Thema Studium. Und auch Eltern erhalten Auskunft zu den Themen BAföG, Kindergeld und Finanzierungstipps. Im Vorfeld können Besucher der Messe online ihre Plätze in den Vorträgen reservieren und persönliche Beratungsgespräche mit den Hochschulen vereinbaren. Außerdem steht auf der Internetseite ein kostenloser Studienwahltest zur Vorbereitung auf die Messe bereit.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Aus- und Weiterbildungsportal bigKARRIERE bietet jungen Menschen Starthilfe ins Berufsleben und steht ihnen informativ und beratend zur Seite. Es ist eine innovative, crossmediale Recruitingplattform, über die sich Schulabgänger, Berufseinsteiger und Jobsuchende gezielt informieren können. Weitere Informationen gibt‘s am bigFM-Stand auf der Messe.</p>
<p style="text-align: justify;">„BACHELOR AND MORE “-Messe Köln<br />
Datum: Samstag, den 24. Mai 2014<br />
Uhrzeit: 9 bis 17 Uhr<br />
Ort: Palladium Köln, Schanzenstraße 40, 51063 Köln<br />
Eintritt: 3 Euro bei Online-Bewerbung, 5 Euro an der Tageskasse</p>
<p style="text-align: justify;">Informationen unter www.bigkarriere.de, www.big-fm.de sowie http://www.bachelor-and-more.de/bachelor-messe-koeln/</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: newsmax</em></p>
<p>The post <a href="https://www.karriere-aktuell.de/bachelor-and-more-messe-koeln-20140521.html">„BACHELOR AND MORE“-Messe Köln</a> appeared first on <a href="https://www.karriere-aktuell.de">Karriere Aktuell</a>.</p>
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		<title>Kein Geld verschenken: Bafög richtig beantragen</title>
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		<pubDate>Sat, 02 Mar 2013 09:37:34 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Eine gute Ausbildung ist die Basis für den beruflichen Erfolg. Damit diese nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitert, gibt es seit dem 1. September 1971 das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Dieses soll allen jungen Menschen die Möglichkeit geben, unabhängig von ihrer Herkunft und der sozialen sowie wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen &#8230;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><b>Eine gute Ausbildung ist die Basis für den beruflichen Erfolg. Damit diese nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitert, gibt es seit dem 1. September 1971 das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Dieses soll allen jungen Menschen die Möglichkeit geben, unabhängig </b><b>von ihrer Herkunft und der sozialen sowie wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Doch einen BAföG-Antrag auszufüllen ist gar nicht so leicht</b>.</p>
<figure id="attachment_419" aria-describedby="caption-attachment-419" style="width: 280px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-419 size-medium" src="https://www.karriere-aktuell.de/wp-content/uploads/2013/03/Bafoeg-280x186.jpg" alt="© ehrenberg-bilder - Fotolia.com" width="280" height="186" srcset="https://www.karriere-aktuell.de/wp-content/uploads/2013/03/Bafoeg-280x186.jpg 280w, https://www.karriere-aktuell.de/wp-content/uploads/2013/03/Bafoeg-500x333.jpg 500w, https://www.karriere-aktuell.de/wp-content/uploads/2013/03/Bafoeg-134x90.jpg 134w, https://www.karriere-aktuell.de/wp-content/uploads/2013/03/Bafoeg.jpg 600w" sizes="(max-width: 280px) 100vw, 280px" /><figcaption id="caption-attachment-419" class="wp-caption-text">© ehrenberg-bilder &#8211; Fotolia.com</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Über vier Millionen Studierende haben in den über 40 Jahren seit Einführung des BAföG von dieser Förderung profitiert. Ein Antrag sollte in jedem Fall gestellt werden, denn nur so erfährt man zuverlässig, ob man wirklich einen Anspruch hat. BAföG-Rechner im Internet können nicht alle Sonderfälle berücksichtigen und geben nur bedingt Auskunft über mögliche Leistungen.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Antrag sollte so schnell wie möglich nach Erhalt des Studienplatzes gestellt werden, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Einige Dinge kann man sogar schon im Voraus vorbereiten, so dass die Unterlagen letztendlich nur noch ergänzt werden müssen. Hat das Studium schon begonnen und es sind noch nicht alle Unterlagen vollständig, kann zunächst ein formloser Antrag gestellt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Einige Bundesländer bieten mittlerweile einen Online-Antrag an, was den Vorteil hat, dass die Eingaben oberflächlich auf Richtigkeit geprüft werden, so dass es nicht zu Lücken kommen kann. Am Ende des Online-Antrages findet sich eine Liste aller Unterlagen, die neben dem eigentlichen Antrag beim BAföG-Amt eingereicht werden müssen. Muss man neben den Angaben auf den Formblättern noch weitere Erläuterungen unterbringen, sollte man beim BAföG-Amt nach ergänzenden Vordrucken fragen.</p>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich muss der Antrag jedes Jahr neu gestellt werden. Dies sollte so früh wie möglich passieren, damit keine Lücke zwischen den Zahlungen entstehen kann. Wer den Weiterförderungsantrag mindestens zwei Kalendermonate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes stellt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen nahtlosen Übergang der Zahlungen.</p>
<p style="text-align: justify;">Beim BAföG-Antrag darf auf keinen Fall geschummelt werden. Die Ämter gleichen ihre Daten seit 2004 mit dem Finanzamt ab, so dass ein verschwiegenes Vermögen sehr schnell auffällt. Dies hat im Extremfall sogar Vorstrafen zur Folge – was angehende Lehrer oder Juristen die Karriere kosten kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Rückzahlung des BAföG beginnt erst fünf Jahre nach der Bewilligungshöchstdauer. Studierende müssen dabei in der Regel nur die Hälfte der Förderungssumme begleichen. Dafür hat man dann sogar 20 Jahre Zeit. Wer das Studium erst nach dem 28.02.2001 begonnen hat, muss sogar nur maximal 10.000 Euro zurückzahlen.</p>
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