Studium

Finanzierungsmöglichkeiten im Studium

Viele Menschen beginnen im kommenden Wintersemester ihr Studium. Bei den meisten stellt sich da die Frage, wie sie ihr Studium finanzieren können, denn oft reicht ein Minijob nicht aus oder die Eltern können einen nicht unbedingt finanziell unterstützen. Dennoch gibt es vielfältige Möglichkeiten, um das Studium finanzierbar zu machen.

BAföG – Unterstützung vom Staat

Mit BAföG können angehende Studierende ihr Studium finanzieren, wenn die Eltern keine finanzielle Unterstützung anbieten können. Laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung soll jeder die Möglichkeit bekommen, die Ausbildung zu absolvieren, die den Interessen entspricht, unabhängig vom sozialen und wirtschaftlichen Status. Es gibt jedoch Fragen und Kriterien, die vorher geklärt werden müssen.

  1. Ist die gewählte Ausbildung förderungsfähig?
  2. Erfüllt der Antragsteller die Förderungsvoraussetzungen?
  3. Wird der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen sowie durch Einkommen von Ehegatten, Lebenspartnern oder Eltern gedeckt?

Durch die Antworten auf die Fragen ergibt sich, ob man Anspruch auf BAföG hat und wie viel man monatlich ausgezahlt bekommen würde. Nur die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Akademien, Kollegs und Hochschulen wird gefördert. Bei den Voraussetzungen spielt auch mit ein, ob man eine deutsche Staatsangehörigkeit hat oder nicht. Besitzt man eine deutsche Staatsangehörigkeit, hat man grundsätzlich einen Anspruch. Ebenfalls hat man Anspruch, wenn man Bürger der EU ist oder als Geflüchteter in Deutschland lebt. Wenn man als Geflüchteter vor hat, in Deutschland zu bleiben, hat man einen Anspruch. Zudem gibt es eine Altersgrenze. Man kann BAföG nur beanspruchen, wenn man die schulische Ausbildung oder das Studium anfängt, bevor das 30. Lebensjahr endet. Das Ziel des Studiums muss der Abschluss sein, das ist Grundvoraussetzung für BAföG. Außerdem bekommen nur Menschen BAföG, die von Eltern und Familienmitgliedern nicht allein unterstützt werden können. Die Leistungen müssen beim zuständigen Amt auf schriftliche Weise beantragt werden. Es gibt auch digitale Möglichkeiten den Antrag abzugeben. Studierende müssen ihren Antrag beim Studierendenwerk der Hochschule abgeben, wo sie eingeschrieben sind.

Stipendium für das Studium

Es gibt Förderangebote, die von der Hochschule selbst angeboten werden oder Institutionen und Stiftungen, die Stipendien vergeben. Voraussetzung für die Bewerbung auf Stipendien ist, dass man in einer Hochschule eingeschrieben ist. Punkten kann man bei der Bewerbung auf ein Stipendium, wenn man sich sozial engagiert, die Eltern nicht studiert haben oder an einer Fachhochschule studiert. Besonders gerne fördern Stiftungen Menschen, die Engagement betreiben. Ein Einser-Abitur ist keine Voraussetzung. Ein Stipendium hat eine positive Auswirkung auf den Lebenslauf und man muss den Betrag nach dem Studium nicht zurückzahlen. Stiftungen suchen nach Menschen, die besondere Kriterien erfüllen oder die sich mit den Werten der Stiftung identifizieren. Diese Aspekte sollten in der Bewerbung erkennbar sein. Es gibt 13 Begabtenförderungswerke, deren Stipendien vom Bundesbildungsministerium finanziert werden. Oft erhält man bis zu 300 Euro im Monat bis zum Studienende. Das Deutschlandstipendium wird von sehr vielen Hochschulen vergeben und man erhält meist 300 Euro pro Monat. Es gibt auch kleine Stipendiengeber.

Studienkredite für das Studium

Ein Studienkredit ist ein Darlehen, dass speziell für einen Studierenden zugeschnitten ist. Die Kredite werden monatlich ausgezahlt, damit Studierende den Lebensunterhalt zahlen können. Bei einem Studienkredit gibt es dennoch Zinsen, das bedeutet, dass die Studierenden immer mehr zurückzahlen müssen, als sie bekommen haben. Die Verdienste der Eltern spielen keine Rolle bei der Vergebung eines Studienkredits. Wenn man einen beantragen möchte, ist die Grundvoraussetzung, dass man mindestens 18 Jahre alt sein muss. Das Höchstalter liegt bei den meisten Anbietern bei 30 Jahren. Man benötigt einen ständigen Wohnsitz in Deutschland und vernünftige Zahlungsmoral. Ausgezahlt bekommt man einen Studienkredit bis zu 14 Semester lang. Die Summe, die man im Monat bekommt, variiert je nach Anbieter. Manche Anbieter vergeben Kredite nur an Studierende, die an staatlichen Hochschulen studieren. Nach dem Studienabschluss geht die Auszahlungsphase zuende und die Karenzphase beginnt. Da müssen die Studierenden noch nicht mit dem Zurückzahlen anfangen. Die Phase geht bis zu 23 Monate. Wer aber direkt ins Berufsleben startet, kann auch da schon anfangen mit der Rückzahlung. Bei der Rückzahlungszeit hat man eine bestimmte Zeit, um den Betrag zurückzuzahlen, den man über das ganze Studium erhalten hat. Die Zeit, die man für die Rückzahlung hat, ist abhängig von der Höhe des Kreditbetrages und den monatlichen Raten. Die Rate können die Absolventen meist selbst bestimmen.

Werkstudenten-Job

Wer eine Stelle als Werkstudent annimmt, darf höchstens bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten. In den Semesterferien kann man die Tätigkeit Vollzeit ausüben. In maximal 26 Wochen pro Jahr darf man über 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der Regel hat man eine Anstellung, die an das Studienfach gebunden ist. Diese Tätigkeiten sind gerne in einem Lebenslauf gesehen. Theoretisch kann man aber überall arbeiten, wo kein Berufsabschluss benötigt wird. Auch bei einer Einstellung als Werkstudent gibt es bestimmte Vorgaben. Man muss bereits eingeschrieben sein, das Studium muss in Vollzeit ausgeübt werden, das Studium muss Priorität bleiben und der Job ist eine Nebenbeschäftigung. Wenn man zum Beispiel ein Fernstudium macht, darf man keine Werkstudenten-Tätigkeit ausüben. Werkstudenten erhalten meist ein Gehalt, was für die jeweilige Branche angemessen ist. Außerdem haben sie Anspruch auf Urlaub, so wie sonstige Arbeitnehmer. Sozialversicherungen müssen Werkstudenten nicht zahlen. Hier entfallen die Arbeitlosen- und Pflegeversicherung. Wer in die Rentenversicherung einzahlen will, muss lediglich diese Abgaben tätigen. Die Lohnsteuer fällt nicht hoch aus, weshalb viel vom Bruttogehalt bleibt. Wer jedoch BAföG bekommt und mehr als 5.400 Euro im Jahr als Werkstudent erhält, dem wird das BAföG-Entgelt mit Berücksichtigung des Verdienstes noch angepasst. Wenn man als Werkstudent in einem Unternehmen eine Stelle hat, die an das Studienfach gebunden ist, wird häufig nach dem Studium übernommen.

Die Finanzierung des Studiums ist nicht immer leicht, aber durch diese Optionen hat man in der Regel eine sichere Geldquelle, welche sich teilweise auch im Lebenslauf gut machen.

Autorin: Lana Wirschke

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