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Kein Geld verschenken: Bafög richtig beantragen

Eine gute Ausbildung ist die Basis für den beruflichen Erfolg. Damit diese nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitert, gibt es seit dem 1. September 1971 das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Dieses soll allen jungen Menschen die Möglichkeit geben, unabhängig von ihrer Herkunft und der sozialen sowie wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Doch einen BAföG-Antrag auszufüllen ist gar nicht so leicht.

© ehrenberg-bilder - Fotolia.com
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Über vier Millionen Studierende haben in den über 40 Jahren seit Einführung des BAföG von dieser Förderung profitiert. Ein Antrag sollte in jedem Fall gestellt werden, denn nur so erfährt man zuverlässig, ob man wirklich einen Anspruch hat. BAföG-Rechner im Internet können nicht alle Sonderfälle berücksichtigen und geben nur bedingt Auskunft über mögliche Leistungen.

Ein Antrag sollte so schnell wie möglich nach Erhalt des Studienplatzes gestellt werden, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Einige Dinge kann man sogar schon im Voraus vorbereiten, so dass die Unterlagen letztendlich nur noch ergänzt werden müssen. Hat das Studium schon begonnen und es sind noch nicht alle Unterlagen vollständig, kann zunächst ein formloser Antrag gestellt werden.

Einige Bundesländer bieten mittlerweile einen Online-Antrag an, was den Vorteil hat, dass die Eingaben oberflächlich auf Richtigkeit geprüft werden, so dass es nicht zu Lücken kommen kann. Am Ende des Online-Antrages findet sich eine Liste aller Unterlagen, die neben dem eigentlichen Antrag beim BAföG-Amt eingereicht werden müssen. Muss man neben den Angaben auf den Formblättern noch weitere Erläuterungen unterbringen, sollte man beim BAföG-Amt nach ergänzenden Vordrucken fragen.

Grundsätzlich muss der Antrag jedes Jahr neu gestellt werden. Dies sollte so früh wie möglich passieren, damit keine Lücke zwischen den Zahlungen entstehen kann. Wer den Weiterförderungsantrag mindestens zwei Kalendermonate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes stellt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen nahtlosen Übergang der Zahlungen.

Beim BAföG-Antrag darf auf keinen Fall geschummelt werden. Die Ämter gleichen ihre Daten seit 2004 mit dem Finanzamt ab, so dass ein verschwiegenes Vermögen sehr schnell auffällt. Dies hat im Extremfall sogar Vorstrafen zur Folge – was angehende Lehrer oder Juristen die Karriere kosten kann.

Die Rückzahlung des BAföG beginnt erst fünf Jahre nach der Bewilligungshöchstdauer. Studierende müssen dabei in der Regel nur die Hälfte der Förderungssumme begleichen. Dafür hat man dann sogar 20 Jahre Zeit. Wer das Studium erst nach dem 28.02.2001 begonnen hat, muss sogar nur maximal 10.000 Euro zurückzahlen.

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