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Früh informieren lohnt sich: Die Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung (RLV) dient vor allem dem Schutz bzw. der finanziellen Absicherung nahestehender Personen. Vor allem jungen Familien bietet sich hiermit eine sichere Methode zur finanziellen Absicherung. Das gilt vor allem dann, wenn in der Familie nur eine Person Hauptverdiener ist. Zur Auszahlung der Versicherungssumme kommt es meist nur im Todesfall der versicherten Person. Die Hinterbliebenen, meist die eigene Familie oder nahe Verwandte, sind auf diesem Wege dann erst einmal finanziell auf der sicheren Seite.

Wie genau funktioniert eine Risikolebensversicherung?

Der Versicherungsnehmer vereinbart mit seiner Versicherung zunächst eine Summe, die auch als Todesfallleistung bezeichnet wird. Danach werden Versicherungsbeginn und Laufzeit festgelegt. Damit der Antrag positiv beschieden wird, ist noch eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Auf diesem Wege möchte der Versicherer feststellen, welches Risiko er mit dem Vertrag eingeht.

Der Gesundheitszustand kann sich auf die Höhe der zu zahlenden Prämien auswirken oder, sofern signifikante Defizite erkennbar sind, auch zu einer Ablehnung von Seiten des Versicherers führen. Versicherungsnehmer sollten die mit dem Test verbundenen Fragen wahrheitsgemäß beantworten, um nicht den Versicherungsschutz zu riskieren. Deutliche Unterschiede bei den Beiträgen sind beispielsweise bei Rauchern und Nichtrauchern zu erkennen. Letztere bekommen eine RLV meist um die Hälfte günstiger.

Unterschied zur kapitalbildenden Lebensversicherung

Der Unterschied lässt sich bereits aus dem Namen ableiten: Im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung wird bei der Risikoversicherung kein Kapital angespart, sondern nur ein Risiko abgesichert. Der Versicherte selbst profitiert demnach nicht bzw. nicht auf materieller Ebene von der Police. Natürlich lässt sich ein gewisses Maß an zusätzlicher Lebensqualität aus der Tatsache ableiten, dass Familie und Verwandte im Falle eines Falles finanziell abgesichert sind. Am Ende der Laufzeit steht demnach auch keine Auszahlung einer Versicherungssumme. Versicherte haben jedoch Anspruch auf erwirtschaftete Überschüsse. Dafür ist die Risikolebensversicherung aber auch deutlich günstiger zu haben.

Angebote zur RLV im Vergleich

Beim Vergleich der verschiedenen Angebote ist vor allem der Preis ein wichtiges Merkmal, denn die Leistungen als solche ähneln einander stark. Die Laufzeit sollte nicht zu niedrig gewählt werden, da es mit zunehmendem Alter schwieriger wird, erneut eine Police zu erhalten. Neben der Laufzeit ist die Höhe der zu zahlenden Prämien natürlich auch ganz entscheidend von der Versicherungssumme, vom Alter und vom Gesundheitszustand abhängig. Auch der ausgeübte Beruf spielt dabei eine Rolle. Je nach Versicherer werden Berufe in bestimmte Risikogruppen unterteilt, aus denen sich wiederum maximaler und minimaler Schutz oder höchstmögliches Eintrittsalter ableiten lassen. Eine Übersicht über eine solche Aufteilung in Risikogruppen bietet die Webseite der Allianz.

Durch die individuelle Beurteilung wird der Vergleich etwas erschwert, da für jede Police ein individuelles Angebot erstellt werden muss.

Verbundene Risikolebensversicherung

Bei der verbundenen Versicherung handelt es sich um eine Variante der RLV. Zwei Versicherungsnehmer schützen sich über einen Vertrag gegenseitig. Verstirbt eine Person, erhält die andere die Todesfallleistung. Gängig ist diese Variante beispielsweise bei Eheleuten. Aber auch Geschäftspartner wählen häufig die verbundene Variante, um sich bzw. ihre Unternehmung finanziell abzusichern.

Kreditausfallversicherung

Die Kreditausfallversicherung (auch als Restschuldversicherung bezeichnet) ist eine Risikolebensversicherung mit fallenden Beiträgen. Sie dient aber ebenfalls dem Schutz der Hinterbliebenen. Konzipiert wurde sie, um die Rückzahlung größerer Darlehen sicher zu stellen. Da die Restschuld eines Darlehens kontinuierlich sinkt, sinkt dementsprechend auch die Versicherungssumme der Lebensversicherung. Folglich werden auch die monatlich zu entrichtenden Prämien geringer. In der Praxis wird diese Variante häufig im Zusammenhang mit Immobilienkrediten verwendet. Einige Kreditinstitute machen die Bewilligung eines Darlehens sogar abhängig vom Abschluss einer Kreditversicherung.

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Ein Kommentar

  1. Geschäftspartner und auch unverheiratete Paare sollten keine verbundene Risikolebensversicherung wählen. Erfolgt nämlich die Auszahlung im Versicherungsfall auf Grund eines Bezugsrechts, unterliegt diese der Erbschaftssteuer und für die o.g. Personen sind die Freibeträge gering. Deshalb sollten sowohl unverheiratete Paare als auch Geschäftspartner zur gegenseitigen Absicherung besser zwei einzelne Versicherungen wählen und sich dabei „über kreuz“ versichern.
    Ein Beispiel:
    Maxi schließt eine Risiko-LV auf das Leben von Max ab und umgekehrt. Verstirbt dann Max während der Versicherungsdauer, erhält Maxi die Versicherungsleistung nicht auf Grund des Bezugsrechts, sondern in ihrer Funktion als Versicherungsnehmer. In diesem Fall bleibt die Auszahlung erbschaftssteuerfrei!

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