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Fortbildungsreisen für Ärzte – ein Überblick

Weiterbildungen für Ärzte dienen dazu, um spezielle Fähigkeiten zu erlernen oder nach einem abgeschlossenen Studium die Erlaubnis für die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit zu erhalten. Während der Weiterbildung werden die in der Ausbildung erhaltenen Kompetenzen weiter vertieft.

Diese Weiterbildung kann dazu dienen, um sich in bestimmten Gebieten zu qualifizieren und spezialisieren. Dabei gibt es vorgeschriebene Weiterbildungszeiten und Inhalte. Diese Weiterbildung wird an zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt. Eine Fortbildung kann auch auf speziellen Fortbildungsreisen für Ärzte erfolgen.

Warum ist eine Fortbildung für Ärzte wichtig?

Die Fortbildung dient der kontinuierlichen Weiterentwicklung, aber auch dem Erhalt der beruflichen Kompetenzen. Gleichzeitig ist dadurch eine Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung und eine hochwertige Versorgung der Patienten gewährleistet. Unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse vermittelt die Fortbildung medizinische Verfahren in der medizinischen Technologie und in der Medizin.

Sie vermittelt interdisziplinäre und fachübergreifende, aber auch fachspezifische Kenntnisse, um die praktischen Fähigkeiten zu vertiefen und kommunikative und soziale Kompetenzen zu verbessern. Die kontinuierliche Fortbildung ist bei Ärzten ein unverzichtbarer Bestandteil und ist daher in der Musterberufsordung der Bundesärztekammer codifiziert. Die ärztliche Fortbildung wurde am 1. Januar 2004 verpflichtend eingeführt. So müssen Ärzte zum Beispiel alle fünf Jahre gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung Nachweise erbringen, dass sie ihrer Fortbildungspflicht in den zurückliegenden Jahren nachgekommen sind.

Wird dieser Nachweis nicht erbracht, sind Sanktionen die Folge, die Honorarkürzungen mit sich bringen und bis zur Entziehung der Zulassung gehen. Auch Ärzte in Krankenhäusern müssen sich regelmäßig fortbilden. Die Vereinbarung zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus trat am 1. Januar 2006 in Kraft. Analog zu den Vertragsärzten ist dort geregelt, dass Ärzte in Krankenhäusern Fortbildungspunkte erwerben müssen, die von der Ärztekammer anerkannt sind.

Grundkurse können auch im Ausland absolviert werden

Um sich zu einer Fachärzteausbildung anmelden zu können, aber auch, um gewisse Leistungen anzubieten und abzurechnen, müssen Ärzte vorgegebene Grundkurse absolvieren. Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um Kurse, die ein ärztliches Wissen vermitteln, sondern auch um einen Psychosomatische Grundversorgung Kompaktkurs. Diese Kurse können im In- und Ausland stattfinden und sind von den deutschen Ärztekammern anerkannt. Das Kursbuch (Curriculum) Psychosomatische Grundversorgung ist Voraussetzung für die ärztliche Fortbildung und Weiterbildung für die unterschiedlichsten Fallgestaltungen.

Die Teilnahme wird zum Beispiel verlangt:

  • für die Anmeldung zum Facharzt Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • für die Anmeldung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
  • für die Anmeldung für viele weitere Fachbereiche
  • für die Abrechnung von Akupunkturleistungen der Ziffern 35100 und 35110
  • für die Teilnahme am Hausarztvertrag mit den Krankenkassen
  • für die Durchführung von speziellen Schmerztherapien
  • für die Zulassung als Brustzentrum
  • für die Zulassung für in-vitro-Fertilisatio

Wer eine Tätigkeit als Arzt plant, kann diese bereits von Beginn an mit einer Facharztausbildung in Verbindung mit einer Tätigkeit im Ausland ergänzen. Auch diese hat die Voraussetzung, dass sie von der Landesgesundheitsbehörde anerkannt ist. Daher darf diese lediglich in dafür befugten Einrichtungen absolviert werden. Nach einer Ausbildungszeit in Länge von mindestens sechs Monaten erhalten die Ärzte ein Zeugnis über den jeweiligen Fachbereich. Damit die Auslandstätigkeit tatsächlich anerkannt wird, ist es sinnvoll, in den Landesärztekammern zu prüfen, ob eine Anerkennung besteht.

Die Möglichkeiten, um Fortbildungsreisen für Ärzte zu buchen, sind vielfältig. Teilweise verfügen Praxen oder Krankenhäuser über Übersichten. Aus ihnen ist ersichtlich, wann solche Kurse stattfinden. Damit werden die eigenen Mitarbeiter ebenfalls unterstützt, um die CME Punkte zu sammeln. Zudem gibt es spezialisierte Anbieter und Reisebüros für Ärzte. Die Kurse können dort oftmals als All-Inclusive-Paket inklusive An- und Abreise gebucht werden. Genauso ist es aber auch möglich, nur den Kurs zu buchen und dann die Anreise und Unterkunft eigenständig. Auf diese Art und Weise lassen sich auch Fortbildungsreisen gemeinsam mit der Familie als Urlaub verbringen.

Die verpflichtenden Fortbildungspunkte sammeln

Medizinstudenten und Ärzte müssen eine bestimmte Anzahl an Fortbildungspunkte sammeln. Diese Punkte werden CME Punkte genannt. Dabei handelt es sich um die Abkürzung von „Continuing Medical Education“. Innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren muss jeder Facharzt 250 CME Punkte sammeln. Wie viel Punkte es bei einer Weiterbildungsmaßnahme gibt, ist von der Art der Fortbildung abhängig. Die Landesärztekammern legen hierfür bei der Zertifizierung der Anbieter die Anzahl der CME Punkte fest.

Mit einer online Fortbildung können beispielsweise nur maximal drei Punkte erworben werden. Bei Präsenzveranstaltungen hingegen, zu denen auch Kongresse und Vorträge gehören, ist die Punktezahl höher. Die folgende Tabelle zeigt, welche Fortbildungsmaßnahmen mit wie viel Punkten belohnt werden:

Art der Fortbildung Anzahl Punkte
Vortrag und Diskussion Pro 45 Minuten Fortbildungseinheit 1 Punkt und bei dokumentierten Lernerfolgskontrolle bei Maßnahmen bis zu 4 Stunden 2 Zusatzpunkte maximal pro Tag.
Mehrtägige Kongresse im In- und Ausland 6 Punkte pro Tag oder 3 Punkte pro halber Tag.
Fortbildung mit Beteiligung der Teilnehmer pro Fortbildungseinheit 1 Punkt und 1 Zusatzpunkt für Interaktivitäten in der Fortbildungsmaßnahme von bis zu 4 Stunden. Maximal sind pro Tag 2 Zusatzpunkte möglich und bei dokumentierter Lernerfolgskontrolle gibt es einen weiteren Zusatzpunkt bei Maßnahmen bis zu 4 Stunden. Maximal werden 2 Zusatzpunkte pro Tag vergeben
Online Fortbildungsbeiträge oder in Printmedien Pro 45 Minuten 1 Punkt bei bestandener Lernerfolgskontrolle.
Selbststudium Maximal 50 Punkte in fünf Jahren.
Wissenschaftliche Vorträge oder Veröffentlichungen Bei Autorentätigkeit pro wissenschaftlicher Veröffentlichung 5 Punkte. Bei Referententätigkeit oder einer wissenschaftlichen Leitung pro Beitrag 1 Punkt. Auch hier gilt eine maximale Punktzahl von 50 Punkten in fünf Jahren.
Hospitationen Pro Stunde 1 Punkt und maximal 8 Punkte pro Tag
Online Fortbildungsmaßnahme Bei nachgewiesener Qualifizierung durch Lernerfolgskontrolle pro 45 Minuten 1 Punkt und 1 Zusatzpunkt bei vollständiger Erfüllung.
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