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Auszubildende werden knapp: Hilferuf aus der Altenpflege

Brandenburg muss folgenschweres Pflegeberufsgesetz im Bundesrat stoppen

Brandenburg – „Mit Einführung der geplanten generalistischen Pflegeausbildung müssten wir die Ausbildung in unserem Dienst einstellen.“ Mit klaren Worten sendet Simone Leske, Betreiberin eines ambulanten Pflegedienstes in Eisenhüttenstadt und Mitglied im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), einen Hilferuf an die brandenburgische Landesregierung. „Wenn das Pflegeberufsgesetz tatsächlich eingeführt wird und Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zusammengelegt werden, können kleine Pflegebetriebe die Ausbildung nicht mehr leisten.“ Damit würden flächendeckend Ausbildungsplätze verloren gehen.

Foto: ARKM Archiv
Foto: ARKM Archiv

Mit dem Pflegeberufsgesetz plant die Bundesregierung einen einheitlichen Ausbildungsgang für die drei bisher eigenständigen Pflegefachberufe. Am 26. Februar 2016 befasst sich der Bundesrat mit dem entsprechenden Entwurf. Die Bundesländer könnten deutlichen Protest einlegen. „Das Land Brandenburg muss sicherstellen, dass es bei uns auch in Zukunft genügend Ausbildungsplätze und gut ausgebildete Altenpflegefachkräfte gibt; ansonsten gerät die pflegerische Versorgung im Land in Gefahr“, warnt die brandenburgische bpa-Landesvorsitzende Ellen Fährmann. Engagiere sich die Landesregierung nicht für einen Stopp des Pflegeberufsgesetzes, sei sie für künftige Personalprobleme in der ambulanten und stationären Altenpflege mitverantwortlich.

Besondere Sorge macht den Pflegeunter

nehmen in Brandenburg die künftig deutlich verkürzte praktische Ausbildung in der Altenpflege. Weil alle Azubis auch Praktika in der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege und sogar der Psychiatrie durchlaufen müssten, werde die Zeit der praktischen Anleitung im Pflegedienst oder im Pflegeheim halbiert, sorgt sich Betreiberin Simone Leske.

Leske kritisiert aber auch die grundsätzliche Idee einer Zusammenlegung der drei Pflegeberufe: „Die Inhalte aller drei Ausbildungsberufe unterscheiden sich deutlich – besonders in der Praxis – und sind nur bedingt miteinander vereinbar. Krankenschwestern sind für die Akutpflege, die Behandlungspflege und die Unterstützung der Ärzte besonders qualifiziert. Wird die Ausbildung wie geplant an deren Ausbildungsinhalte ausgerichtet, kommen Schwerpunkte der Altenpflege wie die Betreuung, die Pflegeplanung, die Betreuung demenziell Erkrankter oder die sozialpflegerischen Aufgaben unter die Räder. Zukünftige Pflegefachkräfte sind weder theoretisch noch praktisch auf die Altenpflege und die Versorgung dieser wachsenden Gruppe richtig vorbereitet – eine Katastrophe für die pflegebedürftigen Menschen, die Pflegedienste und Pflegeheime und ebenso für die künftigen sogenannten Fachkräfte.“

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon rund 300 in Brandenburg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.

Quelle: (ots)

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